Kann der Vorerbe uneingeschränkt Rechtsgeschäfte mit Wirkung für und gegen den Nachlass vornehmen?
Der Vorerbe kann nur eingeschränkt über den Nachlass verfügen. Beispiel: Der Vorerbe darf kein Grundstück aus dem Nachlass ohne die Zustimmung des Nacherben veräußern oder verschenken (§ 2113 BGB). Bei einer Missachtung dieser Verfügungsbeschränkungen sind die daraus resultierenden Rechtsgeschäfte unwirksam.
Welche typischen Rechtspositionen fallen nicht in den Nachlass?
Bestimmte typische Rechtspositionen sind nach dem Gesetz nicht vererblich und fallen deshalb nicht in den Nachlass. Beispielsweise erlischt der Nießbrauch an einer Sache, an einem Recht oder an einem Grundstück mit dem Ableben des Erblassers, § 1061 BGB.
Was bedeutet Nachlass bei Todesfällen?
Der Begriff Nachlass bezeichnet bei Todesfällen das gesamte aktive und passive Vermögen eines Verstorbenen. Das bedeutet, dass sowohl frei verfügbares Geld als auch Vermögenswerte wie Aktien, Firmenanteile oder andere Kapitaleinlagen zum Nachlass eines Verstorbenen gehören. Der Nachlass geht daraufhin in den Besitz der Erben über.
Welche Bedeutung hat der Begriff Nachlass?
Der Begriff Nachlass hat mehrere Bedeutungen. Wie oben erläutert bezeichnet man damit in der Regel alle Besitztümer eines Verstorbenen. Häufig wird aber auch das gesamte überlieferte Werk eines verstorbenen Künstlers, beispielsweise eines Malers oder Schriftstellers, als Nachlass bezeichnet.
Was sind die Unterschiede zwischen Nachlass und Erbschaft?
Auch das Gesetz kennt beide Begriffe. In den erbrechtlichen Vorschriften des BGB ist meist von der Erbschaft die Rede, wenn es um die Rechtsstellung des Erben geht, vom Nachlass eher, wenn das auf die Erben übergegangene Vermögen gemeint ist. Von praktischer Relevanz sind etwaige begriffliche Unterschiede zwischen Nachlass und Erbschaft nicht.