Welche Gemeinde ist zustandig fur die Bestattung des verstorbenen?

Welche Gemeinde ist zuständig für die Bestattung des verstorbenen?

Dabei ist die Gemeinde zuständig, in welcher der Verstorbene seinen Wohnsitz hatte. Wenn sich die Angehörigen nicht um die Bestattung kümmern oder die verstorbene Person keine Angehörigen hat, so organisiert zunächst einmal die Gemeinde die Bestattung des Verstorbenen.

Hat der Verstorbene kein Testament?

Hinterlässt der Verstorbene kein Testament, haben der Ehepartner, die Kinder und deren Nachkommen (Enkelkinder) einen Erbanspruch. Zu den Kinder zählen auch Adoptivkinder und uneheliche Kinder.

Ist ein zweites Kind bereits verstorben?

Ein zweites Kind ist bereits verstorben, hinterlässt aber selbst 2 Kinder ( 2 Enkelkinder des Verstorbenen). In diesem Fall erbt die Ehegattin und das Kind jeweils 1/3 des Vermögens. Die beiden Enkelkinder erben jeweils 1/6 des Vermögens. Der Ehegatte des verstorbenen Kindes erhält nichts.

Ist die Bestattung nach dem Todesfall teurer?

Sollte sich nach dem Todesfall gleichwohl noch herausstellen, dass der Verstorbene Angehörige hat, so wird die Bestattung diesen in der Folge in Rechnung gestellt. Dies ist für die Angehörigen allerdings teurer, als wenn sie die Beerdigung selbst organisiert hätten.

Ist die Verwandtenunterstützung für die Beerdigungskosten ausgeschlossen?

Die Verwandtenunterstützung für die Beerdigungskosten ist von Gesetzes wegen auch ausgeschlossen, da sich diese nur auf die Leistungen für den Lebensunterhalt bezieht. Es ist den Einwohnergemeinden überlassen, eine schickliche Beerdigung aller Menschen zu gewährleisten.

Wie kümmert sich die Einwohnergemeinde um die Bestattung?

Wenn die verstorbene Person keine Angehörigen hat, so kümmert sich zunächst die Einwohnergemeinde um die Bestattung. Sie wird die Kosten allerdings Angehörigen übertragen, sollten diese auffindbar sein. Von Jil Zaugg, M.A. HSG in Law, Rechtsanwältin um 8.

Was ist die Kostentragungspflicht des verstorbenen?

Von der Kostentragungspflicht ist die Bestattungspflicht zu unterscheiden. Letztere bedeutet, dass von den Angehörigen des Verstorbenen eine ordnungsgemäße Bestattung veranlasst werden muss. Bestattungspflichtig sind – wie oben beschrieben – die nächsten Angehörigen des Verstorbenen.

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