Wer ist Erbe der Beerdigung?

Wer ist Erbe der Beerdigung?

Dies gilt allerdings nur dann, wenn keine Erben vorhanden sind. Denn diese müssen vorrangig für die Kosten der Beerdigung aufkommen. Dies ergibt sich aus der Vorschrift von § 1968 BGB. Wer Erbe ist, richtet sich nach dem Testament des Verstorbenen beziehungsweise einer anderen letztwilligen Verfügung.

Wer trägt die Kosten der Beerdigungskosten?

Beerdigungskosten – wer zahlt? Im BGB § 1968 wird die Kostentragungspflicht einer Bestattung geregelt. Hier heißt es: „Der Erbe trägt die Kosten der Beerdigung des Erblassers.“ Das bedeutet, dass der oder die Erben die Kosten der Bestattung tragen müssen.

Was sind typische Beispiele für eine Beerdigung?

Typische Beispiele sind etwa der Tod durch eine unerlaubte Handlung wie die schuldhafte Verursachung eines Verkehrsunfalls bzw. die Begehung einer Straftat wie einer fahrlässigen oder sogar vorsätzlichen Tötung. Hierauf sollten Sie achten, wenn Sie etwa als Erbe die Kosten für eine Beerdigung getragen haben.

Wie zahlt der Verstorbene seine Beerdigung?

Im Ergebnis zahlt der Verstorbene seine Beerdigung also eigentlich selbst – und den Erben bleibt das, was danach noch übrig ist. „Auch enterbte Angehörige, die nur Anspruch auf den sogenannten Pflichtteil haben, bezahlen die Beerdigung indirekt mit“, erklärt Hubertus Rohlfing, Fachanwalt für Erbrecht in der Hammer Kanzlei Kahlert-Padberg.

Wer ist zur Durchführung einer Bestattung verpflichtet?

Dies richtet sich dann danach, wer zur Durchführung einer Bestattung verpflichtet ist. Dies bedeutet normalerweise, dass Geschwister die Beerdigungskosten tragen müssen, wenn die folgenden Verwandten nicht vorrangig herangezogen werden können. • Eltern des Verstorbenen.

Wie steht das Entscheidungsrecht hinsichtlich der Bestattung des Verstorbenen zu?

Grundsätzlich steht jedoch das Entscheidungsrecht hinsichtlich der Art und Weise einer Bestattung dem Verstorbenen zu. Hat der Verstorbene schriftlich oder mündlich Anweisungen hinterlassen, wie, wo und auf welche Weise er bestattet werden möchte, so ist dies für die Totenfürsorgeberechtigten bindend.

Was ist die Kostentragungspflicht einer Bestattung?

Im BGB § 1968 wird die Kostentragungspflicht einer Bestattung geregelt. Hier heißt es: „Der Erbe trägt die Kosten der Beerdigung des Erblassers.“ Das bedeutet, dass der oder die Erben die Kosten der Bestattung tragen müssen. Unabhängig davon, wie das Verhältnis dieser zu dem Verstorbenen war.

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