FAQ

Kann man Vertrage mit Minderjahrigen abschliessen?

Kann man Verträge mit Minderjährigen abschließen?

Doch auch Minderjährige können in eingeschränktem Rahmen Verträge abschließen und zustimmen müssen Eltern nicht in jedem Fall. Im Geschäftsleben sind Minderjährige besonders schutzbedürftig, da sie die rechtlichen Folgen ihres Handelns vielfach (noch) nicht abschätzen können.

Was ist wichtig bei Verträgen mit Kindern unter sieben Jahren?

Das Wichtigste in Kürze. Verträge mit Kindern unter sieben Jahren sind nichtig. Ab sieben Jahren können Minderjährige „rechtlich vorteilhafte“ Geschäfte abschließen. Für alle anderen Verträge ist grundsätzlich das Einverständnis der Eltern erforderlich. Direkt zum Beratungsangebot.

Welche Rechte hat der Inhaber an den vertraulichen Informationen?

Eigentumsrechte an den Vertraulichen Informationen 4.1 Der Inhaber hat, unbeschadet der Rechte, die er nach dem GeschGehG hat, hinsichtlich der Vertraulichen Informationen alle Eigentums-, Nutzungs- und Verwertungsrechte. Der Inhaber behält sich das ausschließliche Recht zur Schutzrechtsanmeldung vor.

Was ist rechtlich vorteilhaft für einen minderjährigen?

Rechtlich vorteilhaft ist ein Geschäft, wenn der Minderjährige keine rechtlichen Verpflichtungen eingeht. Dazu zählt beispielsweise ein Schenkungsvertrag: Der Minderjährige erhält ohne Gegenleistung ein Geschenk. Anders sieht es hingegen bei einem Kaufvertrag aus.

Ist der Vertrag mit einem minderjährigen unwirksam?

Eine genaue Beurteilung hängt aber vom jeweiligen Einzelfall ab. Hat der Minderjährige gemeinsam mit einem Elterteil den Vertrag unterzeichnet und ist der Vertrag insoweit (= bezüglich des Minderjährigen) unwirksam (siehe oben Sonderfall), so werden dem Vermieter in aller Regel keine Ansprüche gegen den Minderjährigen zustehen.

Ist der Mietvertrag wegen Minderjährigkeit unwirksam?

Ist der Mietvertrag wegen Minderjährigkeit des Mieters unwirksam, so steht dem Vermieter kein Anspruch auf die vereinbarte Miete zu. Der Vermieter hat aber eventuell einen Bereicherungsanspruch wegen der Nutzung gegen den Minderjährigen, soweit dieser noch bereichert ist.

Was gilt für die Ausgestaltung eines Arbeitsverhältnisses mit einem minderjährigen?

Arbeitsrecht: Bezüglich der Geschäftsfähigkeit ist § 107 BGB zu beachten. Für die Ausgestaltung eines Arbeitsverhältnisses mit einem Minderjährigen greift das Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG).

Kategorie: FAQ

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