Wer ist der Gläubiger bei einer Zwangsversteigerung?
Die Zwangsversteigerung im Wege der Zwangsvollstreckung muss durch einen Gläubiger beantragt werden (betreibender Gläubiger). Dies kann der Gläubiger eines im Grundbuch eingetragenen Rechts (dinglicher Gläubiger) oder der Gläubiger einer sonstigen Geldforderung (persönlicher Gläubiger) sein.
Was heißt Verkehrswert bei einer Immobilie?
„Der Verkehrswert (Marktwert) wird durch den Preis bestimmt, der in dem Zeitpunkt, auf den sich die Ermittlung bezieht, im gewöhnlichen Geschäftsverkehr nach den rechtlichen Gegebenheiten und tatsächlichen Eigenschaften, der sonstigen Beschaffenheit und der Lage des Grundstücks oder des sonstigen Gegenstands der …
Wie besteht die Hilfe in der Zwangsversteigerung?
Jedoch besteht die Hilfe in der Zwangsversteigerung aus gewonnener Zeit, die Sie definitiv mit dem Antrag nach § 30a ZVG erhalten. Erhalten Sie eine Ablehnung des Antrages von Ihrem Amtsgericht, so haben Sie die Möglichkeit eine sofortige Beschwerde einzulegen. Damit wird Ihr Anliegen dem Landgericht vorgetragen.
Wie lange dauert eine Zwangsversteigerung?
Die Höchstdauer zur Einstellung des Verfahrens über einen Antrag nach § 30a ZVG beträgt 6 Monate. Sie kann aber auch kürzer sein. In dieser frühen Phase der Zwangsversteigerung können Sie die Zeit gut gebrauchen!
Wie kann eine Versteigerung vermieden werden?
Am Anfang des Versteigerungsverfahrens und beim Beitritt neuer Gläubiger in Ihr Verfahren, haben Sie die Gelegenheit mit einem Antrag nach § 30a ZVG das Gericht davon zu überzeugen, dass eine Versteigerung vermieden werden kann.
Wer ist zuständig für die Versteigerung ihrer Immobilie?
Zuständig ist übrigens das Amtsgericht, in dessen Bezirk die Immobilie liegt. Wenn Ihre Bank die Zwangsversteigerung betreibt, wird der Termin für die erzwungene Versteigerung Ihrer Immobilie spätestens sechs Wochen im Voraus im Amtsblatt des Gerichtsbezirks, durch Aushänge im Gericht und auf diversen Internetportalen bekannt gegeben.