Wer erbt zu welchen Teilen?

Wer erbt zu welchen Teilen?

Erben erster Ordnung sind immer die Nachkommen des Erblassers. Lebt zum Zeitpunkt des Todesfalls ein Kind des Erblassers, erbt dieses Kind neben dem überlebenden Ehegatten des Verstorbenen. Leben mehrere Kinder, teilen sie das Erbe unter sich und dem überlebenden Ehegatten auf.

Wer erbt wenn der Bruder verstorben ist?

Als ein kinderloser lediger Erblasser stirbt, sind die Eltern und ein Bruder bereits verstorben. Als Erben kommen infrage die Schwester mit ihren Kindern und die beiden Kinder des Bruders (ein Neffe und eine Nichte). So sieht die Aufteilung des Erbes aus: Die Schwester bekommt die Hälfte, ihre Kinder erben nichts.

Welche Personen sind von der gesetzlichen Erbfolge ausgeschlossen?

D ie Personen, die lediglich mit dem Ehepartner des Erblassers verwandt sind, sind von der gesetzlichen Erbfolge ausgeschlossen. Dazu gehören z.B. der Schwager oder die Schwägerin des Erblassers. Zudem werden Stiefkinder und Pflegekinder nicht zur Erbfolge berufen.

Was sind die Erben von Großeltern und Onkeln?

Großeltern, Onkel, Tanten, Cousins oder Cousinen – diese dürfen erst auf ein Erbe hoffen, wenn die unter 1. und 2. genannten Personen schon zum Zug kamen oder nicht vorhanden sind. Liegt ein Testament vor, dann sind die Erben hierin genau bestimmt – man nennt dies „gewillkürte Erbfolge“.

Was sind die Hinterbliebenen des Erblassers?

Sollten diese nicht (mehr) vorhanden sein, erben die Eltern des Erblassers. Sollten diese nicht mehr leben, erben die Geschwister und deren Abkömmlinge des Erblassers. Das Ordnungssystem weist also die Hinterbliebenen einer bestimmten Ordnung zu und legt so ihre Position in der Erbfolge fest.

Wie spricht man von der gewillkürten Erbfolge?

Man spricht in diesem Fall auch von der gewillkürten Erbfolge. Hat der Erblasser hingegen zu Lebzeiten keinen letzten Willen in Form eines Testaments oder Erbvertrags erstellt, dann gilt nach dem Tod des Erblassers automatisch die so genannte gesetzliche Erbfolge. In diesem Fall richtet sich die Frage, wer Erbe wird, nach den §§ 1924 ff. BGB.

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