Sind wohnungsfenster Gemeinschaftseigentum?
Außenfenster einer Wohnung gehören nicht dem Wohnungseigentümer, sondern der Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG). Sie sind zwingend Gemeinschaftseigentum gemäß § 5 Abs. 2 WEGesetz. Das heißt: Die Fenster sind sogar dann Eigentum der WEG, wenn in der Teilungserklärung etwas anderes steht.
Was versteht man unter Sondereigentum?
Das Sondereigentum ist ein Recht an einer Eigentumswohnung, das dem Volleigentum weitgehend gleichgestellt ist. Das Wohnungseigentum setzt sich aus dem Sondereigentum und dem Miteigentumsanteil am Gemeinschaftseigentum zusammen. Was zum Sondereigentum zählt, ist gesetzlich nicht definiert.
Wer ist für Dachfenster zuständig?
Entscheidung: WEG muss für Dachfenster aufkommen Der BGH gibt dem Eigentümer Recht. Die Eigentümergemeinschaft muss das Dachflächenfenster auf ihre Kosten austauschen. Es stehen gemäß § 5 Abs. 2 Wohnungseigentumsgesetz Fenster nebst Rahmen zwingend im Gemeinschaftseigentum.
Was ist das Eigentum des Eigentümers?
Der Eigentümer hat das alleinige Recht, mit der Sache nach Belieben zu schalten und zu walten und jeden Dritten davon auszuschließen (§ 354 ABGB). Das Eigentum gehört zu den dinglichen Sachenrechten (Sachenrecht im engeren Sinn, § 308 ABGB). Die persönlichen Sachenrechte bezeichnen dagegen schuldrechtliche Verpflichtungen bzw.
Was sind die Erträge des Eigengutes?
Die Erträge des Eigengutes fallen vorbehältlich anderer Vereinbarung der Errungenschaft zu. Wer behauptet, ein bestimmter Vermögenswert sei Eigentum des einen oder andern Ehegatten, muss dies beweisen. Kann dieser Beweis nicht erbracht werden, wird Miteigentum beider Ehegatten angenommen (Art. 248 Abs. 2 ).
Was darf der Eigentümer von einem Eigentum ausschließen?
Er darf andere Personen von jeder Einwirkung ausschließen. Dabei muss der Eigentümer jedoch die Grenzen des Gesetzes beachten. So ist es beispielsweise verboten, das Eigentum dazu benutzen, um fremdes Eigentum zu beschädigen oder andere Personen zu verletzten. Aufgrund des Herrschaftsrechts wird das Eigentum streng von dem Besitz getrennt.
Wie ist die Übertragung des Eigentums möglich?
Zur Übertragung des Eigentums (rechtlicher Nachteil) benötigt er aber grundsätzlich die Zustimmung des gesetzlichen Vertreters. Denkbar ist weiterhin eine Anfechtung durch eine Partei und demgemäß die Unwirksamkeit der Einigung nach § 142 Abs. 1.