Kann man ein Wohnrecht verkaufen?

Kann man ein Wohnrecht verkaufen?

Es ist grundsätzlich möglich, ein Haus oder eine Wohnung auch mit einem vertraglich vereinbarten Wohnrecht zu verkaufen. Verkäufer müssen jedoch mit einem niedrigeren Verkaufspreis als beim Verkauf von einer freien Immobilie rechnen. Rechnerisch wird hier der Wert des Wohnrechts vom Immobilienwert abgezogen.

Kann man lebenslanges Wohnrecht verkaufen?

Kann man ein lebenslanges Wohnrecht verkaufen oder auszahlen lassen? Das im Grundbuch eingetragene Wohnrecht selbst kann nicht verkauft, also gegen Geldleistungen an eine andere Person übereignet werden.

Wie haftet der Vertreter bei Vertragsschluss auf Schadensersatz?

Wusste der Vertreter bei Vertragsschluss, dass er ohne ausreichende Vertretungsmacht handelt, geht er ein bewusstes Risiko ein. Realisiert sich dieses Risiko, indem der Vertretene seine Zustimmung verweigert, haftet der Vertreter aus § 179 Abs. 1 nach Wahl des Vertragspartners auf Erfüllung oder Schadensersatz.

Was hindert den Eigentümer daran die Liegenschaft zu verkaufen oder belasten?

Es hindert sohin den Eigentümer daran, die Liegenschaft ohne Zustimmung des Verbotsberechtigten zu verkaufen oder zu belasten. Beides ist nur mit der (schriftlichen) Zustimmung des Verbotsberechtigten möglich.

Wie kann der Vertreter vertragliche Ansprüche geltend machen?

Der Vertreter kann seinerseits die vertraglichen Ansprüche und Rechte geltend machen, die dem Vertragspartner bei Wirksamkeit des Vertrages zugestanden hätten. Ihm stehen also alle Gestaltungsrechte und Einreden des Vertretenen zu, insbesondere Zurückbehaltungsrechte (§§ 273, 320) wegen vertraglicher Gegenansprüche.

Ist die Haftung des Vertreters ausgeschlossen?

Nach § 179 Abs. 3 S. 1 ist die Haftung des Vertreters ausgeschlossen, wenn der Vertragspartner den Mangel der Vertretungsmachte kannte oder kennen musste.

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