Wie berechnet man das Kostgeld?
Kostgeld und Nebenkosten kalkulieren Zur Orientierung teilen Sie doch einfach die Haushaltsgesamtkosten durch die Personenanzahl. Wenn Ihr Kind jedoch oft auswärts nächtigt, sollten diese Beträge entsprechend nach unten angepasst werden. Dies gilt auch für die Beteiligung am Essen.
Kann mein Sohn kostenlos in meinem Haus Wohnen?
Darf man seinen Angehörigen eine Wohnung kostenfrei überlassen? Es ist problemlos möglich, seinen Angehörigen eine Mietwohnung kostenfrei zu überlassen. Allerdings betrachtet das Finanzamt dies dann als Liebhaberei mit der Folge, dass keinerlei Aufwendungen mehr steuerlich geltend gemacht werden können.
Ist es möglich das Elternhaus zu verkaufen?
Es gibt allerdings auch einige Sonderfälle, die andere Personen dazu berechtigen, das Elternhaus zu verkaufen. Wenn beispielsweise beide Eltern verstorben sind, dann sind die Kinder als Erben dazu berechtigt, zu entscheiden, ob das Haus verkauft werden soll oder vielleicht eines der Kinder dort einziehen möchte.
Ist der Hausverkauf zwischen den Eltern und dem Kind vorteilhaft?
Der Hausverkauf zwischen den Eltern und dem Kind ist vorteilhaft zu realisieren, wenn das Kind nach dem Ableben beider Eltern aufgrund des Erbes nicht durch die Regelung der Eigennutzung dazu verpflichtet sein möchte, in das Elternhaus einzuziehen.
Kann man die alte Wohnung komplett untervermieten und nicht mehr nutzen?
wenn Sie die alte Wohnung komplett untervermieten und nicht mehr selber nutzen, handelt es sich nicht um einen Zweitwohnsitz, da Sie dann ja faktisch nur einen (den neuen) Wohnsitz haben. Dann fällt auch keine Zweitwohnungssteuer an. Vielmehr müssen Sie Ihren neuen Wohnsitz anmelden und der Untermieter muss seinen Wohnsitz anmelden.
Wie geht es an die Vermietung eines Appartements an die Tochter?
Gerade wenn es an die Vermietung eines Appartements an die studierende Tochter oder den Sohn geht, gibt es eine Alternative: Die Schenkung der Immobilie an den Nachwuchs. Bis zu einem Immobilienwert von 400.000 Euro ist das steuerfrei und nutzt der Nachwuchs die Immobilie selbst, zahlt dieser ebenfalls keine Steuern. FAQ: Vermietung an Angehörige