Wie wird eine fiktive Abrechnung durchgeführt?
Eine fiktive Abrechnung wird nach einem Gutachten durchgeführt. Dieses ermittelt die Höhe der Reparaturkosten, welche für eine vollständige Instandsetzung der Unfallschäden notwendig sind. Bei einer „normalen“ konkreten Abrechnung, legt der Geschädigte sämtliche Werkstattrechnungen vor, um die entsprechenden Beträge zurückzuerhalten.
Warum entscheiden sich Ärzte für einen externen Abrechnungsdienst?
Einer der Hauptgründe, weshalb sich Ärzte für einen externen Abrechnungsdienst entscheiden, ist die gewonnene Flexibilität. Der Arzt muss kein Monatsgehalt an seine Angestellte entrichten, und zahlt demzufolge auch nicht den urlaubs- oder krankheitsbedingten Arbeitsausfall.
Was versteht man unter Abrechnungsservice?
Unter Abrechnungsservice versteht man als Oberbegriff die Summe der Leistungen der extern beauftragten Abrechnungsdienstleister, sei es nun die externe Abrechnungshilfe oder die Abrechnungsstelle. Abrechnungshilfe, Abrechnungsbüro, Abrechnungsstelle: wer macht eigentlich was?
Welche Vorteile hat eine abrechnungshelferin in der Praxis?
Die Vorteile einer Abrechnungshelferin, die in der Praxis arbeitet, liegen auf der Hand. Der Arzt selbst hat sozusagen vollen Zugriff auf sämtliche Daten und Rechnungen, bekommt dank jederzeit möglichem, direktem Kontakt zur Mitarbeiterin einen guten Überblick über eingehende und ausbleibende Zahlungen.
Wann muss ihre Abrechnung online übermittelt werden?
Ihre Abrechnung muss in der Regel bis spätestens zum zehnten Kalendertag des ersten Monats nach Abschluss des Abrechnungsquartals online über das KVB-Mitgliederportal „Meine KVB“ oder über den Kommunikationskanal KV-Connect übermittelt werden.
Wie kann die Abrechnung von Zahnersatz erfolgen?
Grundsätzlich hat die Abrechnung andersartiger Versorgungen direkt mit dem Patienten zu erfolgen. Eine Ausnahme hiervon bildet andersartiger Zahnersatz von Versicherten der AOK NORDWEST, SVLFG und Knappschaft; nur in diesen Fällen kann eine Abrechnung auch über die KZV S-H vorgenommen werden (siehe Rundschreiben der KZV S-H vom 17.05.2005).
Was muss den Abrechnungsunterlagen beigefügt werden?
Den Abrechnungsunterlagen muss – neben der online übermittelten Abrechnung – wie bisher die unterschriebene Sammelerklärung einschließlich notwendiger Unterlagen (beispielsweise Krankenscheine Sozialhilfe) beigefügt werden.