Wie kann man den Ex-Partner im Testament ausschließen?
Man kann den Ex-Partner im Testament von der Vermögenssorge für das Kind ausschließen Nach Scheidung einer Ehe erhalten die Eheleute im Normalfall das gemeinsame Sorgerecht für die aus der Ehe stammenden Kinder. Die elterliche Sorge umfasst nach Trennung und Scheidung auch die so genannte Vermögenssorge.
Wie wird die Verwaltung des Gemeinschaftseigentums geregelt?
Alle Maßnahmen, die die laufende Verwaltung des Gemeinschaftseigentums zum Gegenstand haben, werden durch einfachen Mehrheitsbeschluss geregelt. Egal, ob es um die Verwalterbestellung, seine Abberufung, die Jahresabrechnung, den Wirtschaftsplan, die Instandhaltung und Instandsetzung oder Gebrauchsregelungen geht.
Wie funktioniert die Erteilung der bankenauskunft?
Für die Erteilung der Bankenauskunft gibt es einen Vordruck, der in leicht abgewandelter Form bei allen Kreditinstituten verwendet und vor allem durch Ankreuzen ausgefüllt wird. Aufgrund des ausgefüllten Formulars kann die Bank Rückschlüsse auf die Bonität eines Kunden ziehen.
Was ist der Ausschluss des geschiedenen Ehegatten von der Vermögenssorge?
Ausschluss des geschiedenen Ehegatten von der Vermögenssorge für gemeinsames Kind. Nach Scheidung einer Ehe erhalten die Eheleute im Normalfall das gemeinsame Sorgerecht für die aus der Ehe stammenden Kinder. Die elterliche Sorge umfasst nach Trennung und Scheidung auch die so genannte Vermögenssorge.
Wie kann ein Ehepartner von der Erbfolge ausgeschlossen werden?
Ehepartner kann in Testament von der Erbfolge ausgeschlossen werden Eheleute legen im Allgemeinen Wert darauf, den überlebenden Partner für den Erbfall abzusichern.
Was ist der Anspruch auf Zugewinn für den Ehepartner?
Anspruch auf Zugewinn für den Ehepartner Eheleute legen im Allgemeinen Wert darauf, den überlebenden Partner für den Erbfall abzusichern. Es kommt jedoch auch vor, dass sich der Ehemann bzw. die Ehefrau dazu entschließt, den Partner durch eine entsprechende Anordnung in Testament oder Erbvertrag komplett von der Erbfolge auszuschließen.