Wie kann ich einen Antrag auf Räumungsschutz stellen?
In der Regel ist ein Antrag auf Räumungsschutz beim zuständigen Vollstreckungsgericht – meist das Amtsgericht – zu stellen. Mieter können dies selbstständig oder mit Hilfe eines Anwalts tun. Die rechtliche Grundlage hierfür bildet der § 765a der Zivilprozessordnung (ZPO).
Welche Gebühren fallen für einen räumungsschutzantrag an?
Für einen Räumungsschutzantrag fallen Gebühren an. Nach dem Gerichtskostengesetz (GKG) sind für die Entscheidung über den Antrag 20 Euro zu bezahlen. Darüber hinaus können auch Zustellgebühren in Höhe von 3,50 Euro anfallen. Räumungsschutzantrag – Hilfreiches Muster
Wie verpflichten sich Mieter zu einem räumungsschutzantrag?
Hier verpflichten sich Mieter, die Wohnung zu einem festgelegten Termin zu räumen Die Räumungsfrist muss in diesem Fall eingehalten werden. Die Mieter verzichten also darauf den Räumungsschutz in Anspruch zu nehmen und einen Räumungsschutzantrag zu stellen. Räumungsschutz beantragen – Wie und Wann?
Warum sollte eine Räumungsklage gestellt werden?
Die Räumungsklage kann viele Unkosten verursachen (aufgrund des Mieterschutzes fallen die meisten Kosten auf den Vermieter), daher sollte vorher eine Räumungsaufforderung gestellt werden.
Was sind die wichtigsten Punkte im Antrag auf Räumungsklage?
Die wichtigsten Punkte im Antrag auf Räumungsklage sind laut Grimm: Name des Klägers Name des Beklagten Der Grund der Klage: zum Beispiel der Zahlungsverzug des Mieters Gegebenenfalls der Widerspruchsgrund des Mieters gegen die Kündigung
Was ist die rechtliche Grundlage für einen räumungsschutzantrag?
Die rechtliche Grundlage hierfür bildet der § 765a der Zivilprozessordnung (ZPO). In diesem wird festgelegt, dass bei der Entscheidung über einen Räumungsschutzantrag die Interessen beider Parteien zu berücksichtigen sind.
Was ist eine Räumungsklage im Bereich Gewerbe?
Für eine Räumungsklage im Bereich Gewerbe ist je nach Streitwert das Amtsgericht oder das Landgericht die richtige Adresse. Mit der Räumungsklage erhalten Vermieter einen vollstreckbaren Räumungstitel. Mit diesem sind sie dazu berechtigt, den Gerichtsvollzieher mit der Räumung der Wohnung zu beauftragen.