Was muss man bei Gewerbeimmobilie beachten?

Was muss man bei Gewerbeimmobilie beachten?

Fragen, die beim Gewerbeimmobilien-Check helfen: 1….

  • Ist die Liegenschaft richtig bewertet?
  • Ist eine Aufteilung der Flächen möglich?
  • Gibt es alternative Nutzungsmöglichkeiten?
  • Könnte eine Überplanung des gesamten Grundstücks rentabel sein?
  • Ist das Objekt aktuell optimal vermietet?
  • Wie hoch ist die Renditeerwartung?

Wie verkaufe ich meine Gewerbeimmobilie?

Wenn Sie eine Gewerbeimmobilie verkaufen möchten, sollte ein Gewerbemakler mit der Immobilienbewertung beauftragt werden. Dieser wird mithilfe des Ertragswertverfahrens einen realistischen Verkaufspreis für Sie ermitteln. Das Ertragswertverfahren wird häufig für Immobilien verwendet, die nicht selbst genutzt werden.

Wie kann ich eine Gewerbeimmobilie als Wohnung nutzen?

Wer eine Gewerbeimmobilie als Wohnung nutzen möchte, sollte sich vorher beim zuständigen Bauamt informieren, ob eine Nutzungsänderung möglich ist. Die Bewohnbarkeit muss sichergestellt werden, indem entsprechende Umbauten vorgenommen werden.

Ist es erlaubt eine Gewerbeimmobilie privat zu nutzen?

Nicht immer ist es erlaubt, eine Gewerbeimmobilie privat zu nutzen. Wer eine Gewerbeimmobilie privat nutzen möchte, muss einiges beachten. Besonders in Ballungsgebieten fragen sich Immobilieneigentümer, ob es möglich ist, dass man die Gewerbeimmobilie als Wohnung nutzen darf.

Was sind die wichtigsten Punkte bei der Gewerbeimmobilie?

Einer der wichtigsten Punkte ist der richtige Standort. Handelt es sich bei der Gewerbeimmobilie um ein Büro, ist eine optimale Verkehrsanbindung wichtig. Außerdem sollte die Miete bezahlbar sein, was in Großstädten oftmals schwer ist. Gewerbeimmobilien die nicht unmittelbar in zentraler Lage liegen, sind meistens günstiger.

Wie kann ich die Gewerbeimmobilie versteuern?

Im Gegenzug können Sie den Gewinn um die Kosten mindern, die Ihnen beim Verkauf der Immobilie entstanden sind. Der Rest bleibt der zu versteuernde Gewinn. Sollte die Gewerbeimmobilie vor dem Verkauf als Betriebsvermögen geführt worden sein, muss sie in Ihrer Einkommenssteuererklärung genannt werden.

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