Wie lange dauert ein verwaltungsgerichtliches Verfahren?
Niemand kann die zu erwartende Verfahrensdauer für ein konkretes verwaltungsgerichtliches Verfahren präzise vorhersagen. Jedes Verfahren verläuft anders. Die Verfahrensdauer variiert von Gericht zu Gericht, von Kammer zu Kammer, von Senat zu Senat.
Wie verläuft die Verfahrensdauer in einem Gericht?
Jedes Verfahren verläuft anders. Die Verfahrensdauer variiert von Gericht zu Gericht, von Kammer zu Kammer, von Senat zu Senat. Und ein gestern noch besonders schneller Spruchkörper kann morgen schon durch eine personelle Veränderung zu einer lahmen Ente werden.
Wann beginnt der eigentliche Gerichtstermin?
Der eigentliche Gerichtstermin beginnt mit der Güteverhandlung (§ 278 Absatz 2 ZPO), an die sich unmittelbar die streitige Verhandlung anschließt. Im Rahmen der Güteverhandlung stellt das Gericht zunächst den Sach- und Streitstand dar.
Was kann der Richter an der Gerichtsverhandlung sagen?
Sofern Referendare an dem Termin teilnehmen, werden auch diese in das Protokoll aufgenommen. Während der Gerichtsverhandlung hat grundsätzlich der Richter das Wort. Wer sich äußern möchte, kann dem Richter dezent den Hinweis geben, dass er etwas sagen möchte. Sofern die Partei anwaltlich vertreten ist, sollte dies mit dem Anwalt abgestimmt werden.
Was ist die Dauer eines Ermittlungsverfahrens?
Ermittlungsverfahren: Die Dauer hängt vom Umfang des Sachverhaltes ab. Vor allem Anwälte werden von Ihren Mandanten oft nach der zu erwartenden Dauer von einem Ermittlungsverfahren gefragt. Diese Frage kann allerdings nicht einheitlich und pauschal für alle denkbaren Prozesse im Bereich des Strafrechts beantwortet werden.
Wann muss ein Ermittlungsverfahren abgeschlossen werden?
Es gibt keine gesetzliche Grenze dafür, wann dieser Verfahrensabschnitt abgeschlossen sein muss. Gleiches gilt auch für die weiteren Etappen des Strafprozesses. Vielmehr hängt im Ermittlungsverfahren die Dauer davon ab, wie umfangreich und komplex der Sachverhalt ist, mit dem sich die Ermittlungsbehörden zu befassen haben.
Wie ist der Ablauf des Verwaltungsverfahrens geregelt?
Der Ablauf des Verwaltungsverfahrens ist im Regelfall des § 10 S. 1 VwVfG an keine bestimmte Form gebunden. Vielmehr ist es im öffentlichen Interesse an Beschleunigung und Kostenersparnis „einfach, zweckmäßig und zügig“ durchzuführen, siehe § 10 S. 2 VwVfG.