Wer darf bei Vollkasko jeder fahren?

Wer darf bei Vollkasko jeder fahren?

Grundsätzlich dürfen nur Personen einen Pkw nutzen, wenn der Halter sie als Fahrer im Kfz-Versicherungsvertrag angegeben hat. Dabei gibt es verschiedene Möglichkeiten: Fahrer können namentlich benannt oder über die Zugehörigkeit zum Halter angegeben werden, z. B. als Partner oder volljähriges Kind.

Was ist die Rechtsprechung zum Zulassen des Fahrens ohne Fahrerlaubnis?

Die Rechtsprechung hat zum Zulassen des Fahrens ohne Fahrerlaubnis entschieden: BGH, Beschluss vom 08. Juni 1972 – 4 StR 50/72 –, BGHSt 24, 352-356: Die fahrlässige Begehungsform des „Zulassens“ der Führung eines Kraftfahrzeuges durch einen Fahrer, der die dazu erforderliche Fahrerlaubnis nicht besitzt oder gegen den ein Fahrverbot besteht

Was ist der Tatbestand des fahrlässigen Führens ohne Fahrerlaubnis?

März 1979 – 5 Ss 81/79 – 83/79 II –: Der Tatbestand des fahrlässigen Zulassens des Führens ohne Fahrerlaubnis setzt nicht die Ermächtigung zur Führung des Fahrzeugs voraus; entscheidend ist allein die fahrlässige Ermöglichung des Führens (Anschluß BGH, 1972-06-08, 4 StR 50/72, NJW 1972, 1677; Vergleiche OLG Düsseldorf, 1978-08-15, 2 Ss 472/78).

Welche Fahrerlaubnis hat der Halter?

Der Halter muss sich davon überzeugen, dass der Führer des Kfz die erforderliche Fahrerlaubnis hat (OLG Frankfurt NJW 65, 2312). Die Rechtsprechung ist in diesem Bereich verhältnismäßig streng. In der Regel wird gefordert, dass der Halter die Fahrerlaubnis einsieht (Hentschel. a.a.O., § 21 StVG Rn. 12 m.w.N.).

Wie haftet der Kfz-Halter am Straßenverkehr?

Der Kfz-Halter kümmert sich um Versicherung, Steuern und Wartung des Fahrzeugs. Er sorgt also dafür, dass das Kfz intakt ist und sicher am Straßenverkehr teilnehmen kann. Der Halter haftet für alles, was sein Fahrzeug betrifft – auch für Unfälle oder Verkehrsvergehen, selbst wenn er nicht am Steuer sitzt.

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