Was ist die Verwahrung von Sondervermogen durch die Depotbank?

Was ist die Verwahrung von Sondervermögen durch die Depotbank?

Die Verwahrung von Sondervermögen durch die Depotbank ist eine weitere Schutzmaßnahme. Sie soll unberechtigte Zugriffe der Investmentgesellschaft auf Sondervermögen ihrer Fonds verhindern. Durch die „Einschaltung“ der Depotbank ist das Sondervermögen nicht nur rechtlich, sondern auch physisch von der Investmentgesellschaft getrennt.

Was ist eine Depotbank?

Die Depotbank ist eine Bank, bei der ein Anleger sein Wertpapierdepot führt, damit er am Wertpapierhandel teilnehmen kann.

Wie ist die Einschaltung der Depotbank möglich?

Durch die „Einschaltung“ der Depotbank ist das Sondervermögen nicht nur rechtlich, sondern auch physisch von der Investmentgesellschaft getrennt. Die Depotbank darf ausschließlich im Interesse der Anleger bzw. der für sie verwalteten Fonds tätig werden.

Wie darf die Depotbank tätig werden?

Die Depotbank darf ausschließlich im Interesse der Anleger bzw. der für sie verwalteten Fonds tätig werden. Sie soll rechtlich, organisatorisch und personell unabhängig von der Investmentgesellschaft sein, um Interessenkonflikte zu vermeiden.

Was geschieht bei einer depotführenden Bank?

Die depotführende Bank nimmt hierbei lediglich eine Meldung über den Übertrag an das zuständige Finanzamt. Abgeltungssteuer wird jedoch nicht abgezogen. Bei einer Übertragung eines Depots an den Ehepartner oder auf ein Gemeinschaftsdepot wird ebenfalls nur eine Meldung an das zuständige Finanzamt gemacht.

Wie eröffnen sie ein neues Depot bei einer anderen Bank?

Eröffnen Sie dazu zunächst ein neues Depot bei einer anderen Bank oder einem anderen Broker. Die meisten Banken bieten einen Umzugsservice (Depotwechselservice) an. Dazu füllen Sie ein Formular aus, das die neue Bank ermächtigt, die Wertpapiere Ihres alten Depots zu übertragen.

Eine Depotbank ist eine Bank, bei der das Sondervermögen eines oder mehrerer Investmentfonds hinterlegt ist. Das ist durch entsprechende gesetzliche Regelungen vorgeschrieben. Genau genommen existiert der Begriff „Depotbank“ nicht mehr. Er fand sich im Investmentgesetz, das Mitte 2013 durch das Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB) ersetzt worden ist.

Ist der Begriff „Depotbank“ nicht mehr vorgeschrieben?

Das ist durch entsprechende gesetzliche Regelungen vorgeschrieben. Genau genommen existiert der Begriff „Depotbank“ nicht mehr. Er fand sich im Investmentgesetz, das Mitte 2013 durch das Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB) ersetzt worden ist. Das KAGB verwendet stattdessen jetzt die Bezeichnung „Verwahrstelle“.

Wie können sie den Antrag zur Eröffnung ihres Depots ausfüllen?

Dann können Sie den Antrag zur Eröffnung Ihres Depots in der Geschäftsstelle des Instituts ausfüllen. Etwas anders funktioniert die Eröffnung bei einem Depotanbieter, der online seine Dienste anbietet.

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