Wer gehört in Deutschland zur ordentlichen Gerichtsbarkeit?
Die ordentliche Gerichtsbarkeit (auch: Justizgerichtsbarkeit) besteht in Deutschland gemäß § 13 GVG aus allen Gerichten, vor die Zivilsachen, also bürgerliche Rechtsstreitigkeiten, Familiensachen, Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit sowie Strafsachen gehören, soweit für sie nicht entweder die Zuständigkeit …
Welche zwei grundsätzlichen Bereiche behandelt die ordentliche Gerichtsbarkeit?
Unterschieden werden die ordentliche Gerichtsbarkeit, von der alle Arten von Zivil- und Strafprozessen verhandelt werden, und die Gerichtsbarkeit, die nur für bestimmte Bereiche zuständig ist, z.B. die Arbeits-, Finanz- oder Verwaltungsgerichtsbarkeit. Die Gerichtsbarkeit in Deutschland gliedert sich in mehrere Zweige.
Was ist die Gerichtsbarkeit?
Gerichtsbarkeit bezeichnet zum einen (in der Neuzeit in der Regel die Gesamtheit der staatlichen) Gerichte, die der Rechtsprechung oder der sonstigen Rechtspflege dienen, und zum anderen die Verwirklichung der Rechtsordnung durch eben Genanntes.
Wie wird die Gerichtsbarkeit unterschieden?
Die Gerichtsbarkeit wird unterschieden in eine für alle Arten von Zivil- und Strafprozessen zuständige ordentliche Gerichtsbarkeit und eine sogenannte besondere Gerichtsbarkeit, die nur für spezielle Themenbereiche zuständig ist.
Was ist die Gerichtsbarkeit in der Bundesrepublik Deutschland?
Gerichtsbarkeit. In der Bundesrepublik Deutschland wird die Rechtsprechung von Richtern ausgeübt, die unabhängig und nur dem Gesetz unterworfen sind. Die Rechtsprechung findet an Gerichten satt, die in ihrer Gesamtheit als Gerichtsbarkeit bezeichnet werden.
Was war die Gerichtsbarkeit in der Neuzeit?
Im europäischen Mittelalter und in der frühen Neuzeit war die Gerichtsbarkeit ein Recht bestimmter Personen oder Korporationen, welches diese auch veräußern oder als Lehen vergeben konnten. So das Gericht der Zeidler.