Was regelt die gesetzliche Erbfolge?
Die gesetzlichen Erbfolge regelt außerdem die Höhe des Erbanspruchs, den jeder Erbe bei der Erbschaft hat. Um die gesetzliche Erbfolge zu umgehen und selbst zu bestimmen, wer Ihr Erbe sein soll, können Sie ein Testament schreiben oder einen Erbvertrag mit anders lautenden Bestimmungen aufsetzen.
Was ist eine Erbschaft verpflichtet?
Kein Erbe ist dazu verpflichtet, eine Erbschaft anzunehmen. Vor allem, wer eine Immobilie erbt, sollte sich genau bezüglich der Vermögensverhältnisse erkundigen: Ist der Kredit für ein geerbtes Haus bereits getilgt oder ist die Immobilie mit einer Hypothek belastet? Aufschluss hierüber gibt ein Blick ins Grundbuch.
Was ist der Pflichtteil des Erbes?
Sollte der Erblasser sie also durch ein Testament oder einen Erbvertrag enterben, sind die testamentarischen Erben beziehungsweise die vertraglichen Erben dazu verpflichtet, den Enterbten diesen Pflichtteil auszuzahlen. Der Pflichtteil des Erbes beträgt die Hälfte ihres gesetzlichen Erbanteils.
Wie kann man die Erbschaft versteuern?
Nur wenn die Erbschaft über die Freibeträge hinausgeht, muss man Erbschaftsteuer bezahlen. Der Steuersatz, mit dem eine Erbschaft versteuert werden muss, steigt mit dem Wert der Erbschaft. Den Steuersatz kann man dem § 19 ErbStG entnehmen.
Was ist die wichtigste Frage bei der Klärung der Erbfolge?
Die erste und wichtigste Frage, die es in Zusammenhang mit der Klärung der Erbfolge zu beantworten gilt, ist, ob der Erblasser zu Lebzeiten ein wirksames Testament oder einen so genannten Erbvertrag verfasst hat.
Wie fordern wir einen Erbschein an?
Oft fordern Banken, Versicherungen oder das Grundbuchamt nach einem Erbfall einen solchen Erbschein an, um zu klären, wer Erbe geworden ist. Wenn der Verstorbene zu Lebzeiten ein notarielles Testament oder einen Erbvertrag errichtet hat, dann benötigen die Erben zum Nachweis ihrer Rechtsstellung in der Regel keinen Erbschein.
Ist eine vertragliche erbverzichtserklärung gültig?
Eine vertragliche Erbverzichtserklärung ist laut § 2348 BGB nur mit notarieller Beurkundung gültig – der Gang zum Notar ist also zwingend notwendig. Dafür müssen der Erblasser und der verzichtende Erbe oder die vom Erben bevollmächtigte Person beim Notar anwesend sein.
Welche Informationen haben Pflichtteilsberechtigten zum Erbrecht?
weitere Informationen zum Erbrecht – Hat der Erblasser zu Lebzeiten seinen Nachlass verschenkt, können die Pflichtteilsberechtigten verlangen, dass die Geschenke der letzten zehn Jahre dem Nachlass hinzugerechnet werden. – Ein Pflichtteilsberechtiger hat Anspruch auf Auskunft vom Erben über die Höhe der Erbschaft.