Was ist wichtig nach einer Scheidung?
Das Wichtigste in Kürze: Die Teilungsversteigerung nach einer Scheidung Können sich die Eheleute nicht darüber einigen, was mit der gemeinsamen Immobilie geschehen soll, so kann einer einen Antrag auf Teilungsversteigerung stellen. Die Teilungsversteigerung stellt eine Maßnahme der Zwangsvollstreckung dar.
Wie kann ein Richter die Scheidung aussprechen?
Nach drei Jahren Trennung kann ein Richter auch dann die Scheidung aussprechen, wenn ein Ehepartner nicht mit der Scheidung einverstanden ist und zwar ohne dass der Scheidungswillige einen konkreten Nachweis über das dreijährige Getrenntleben erbringen muss. Dieses muss der Antragsteller dem Gericht lediglich vortragen.
Warum spricht man von einer streitigen Scheidung?
Man spricht hier von einer streitigen Scheidung nach Ablauf eines Trennungsjahres. Nach drei Jahren Trennung kann ein Richter auch dann die Scheidung aussprechen, wenn ein Ehepartner nicht mit der Scheidung einverstanden ist und zwar ohne dass der Scheidungswillige einen konkreten Nachweis über das dreijährige Getrenntleben erbringen muss.
Ist die einvernehmliche Scheidung streitig?
Im Fall der einvernehmlichen Scheidung braucht er lediglich zu erklären, dass er dem Antrag auf Scheidung zustimmt. Dann bestimmt das Gericht den Termin zur mündlichen Verhandlung, in der es im günstigsten Fall die Ehescheidung beschließt. Ist die Scheidung streitig, wird ebenfalls zu einer mündlichen Verhandlung geladen.
Was genügt bei einer einvernehmlichen Scheidung?
Bei einer einvernehmlichen Scheidung genügt ein Anwalt! Eine Partei beauftragt den Rechtsanwalt, der den Scheidungsantrag einreicht, die andere Partei muss dann nur noch der Scheidung zustimmen. Handelt es sich hingegen um eine streitige Scheidung, müssen sich beide Ehegatten durch einen eigenen Rechtsanwalt vertreten lassen.
Ist der Ablauf der Scheidung beschleunigt?
Tipp: Der gesamte Ablauf der Scheidung lässt sich beschleunigen, wenn bereits im Vorfeld eine Scheidungsfolgenvereinbarung getroffen wurde. Sollte dies nicht erfolgt sein, besteht immer auch die Möglichkeit, während des Gerichtstermins über die noch strittigen Punkte einen Vergleich zu schließen.
Wie sollte der Scheidungsantrag verbunden werden?
Denn auch Kinder könnten im Rahmen des Scheidungsverfahrens gehört werden. Der Scheidungsantrag sollte mit einer Erklärung über die Folgesachen verbunden werden. Hier ist § 133 FamFG zu berücksichtigen. Sind sich die Ehegatten über eine Folgesache uneinig, wird beantragt, dass diese zu regeln ist.