Wie nennt man jemanden der eine Vollmacht erteilt?
Mit einer Vollmacht kann eine Person eine andere damit beauftragen, sie in bestimmten Bereichen zu vertreten oder Aufgaben zu übernehmen. Derjenige, der die Vollmacht erteilt, ist Vollmachtgeber. Derjenige, dem sie erteilt wird, wird Vollmachtnehmer bzw. Bevollmächtigter genannt.
Wem kann eine Vollmacht erteilt werden?
Für den Vollmachtgeber gibt es nahezu keine Einschränkung, wen man bevollmächtigen kann. So kann man den Partner bevollmächtigen, die Schwiegermutter oder auch den Nachbarn. Grundsätzlich sollte zwischen dem Aussteller und dem Empfänger der Vollmacht ein gewisses Vertrauensverhältnis bestehen.
Was ist eine Vollmacht?
Eine Vollmacht besteht also aus zwei Elementen, einerseits muss diese auf ein Rechtsgeschäft beruhen, woraus eine Vertretungsmacht erteilt wurde. Tatbestände, die eine Willenserklärung oder eine Mehrheit von solchen enthalten und von der Rechtsordnung als Grund für den Eintritt der als gewollt bezeichneten Rechtswirkung anerkannt sind.
Was sind die Ausnahmen der Vollmachtgeber?
Die Ausnahme bilden jedoch höchstpersönliche Rechtsgeschäfte, wie beispielsweise die Anerkennung einer Vaterschaft oder eine Heirat. Damit der Vertreter über rechtsgeschäftliche Vertretungsmacht verfügt, muss der Vollmachtgeber eine Vollmacht ausstellen.
Was ist der Unterschied zwischen Vollmacht und Vertretern?
Davon zu unterscheiden ist das „Grundverhältnis“ (oder „Innenverhältnis“) zwischen Vertretenem und Vertreter. Der Erteilung der Vollmacht liegt regelmäßig ein Rechtsverhältnis – meist ein Auftrag, Dienst- oder Arbeitsvertrag – zwischen dem Vollmachtgeber und dem Bevollmächtigten zugrunde.
Wie kann man Vollmachtgeber und Vollmachtnehmer benennen?
Vollmachtgeber und Vollmachtnehmer benennen. In unserer Muster-Vollmacht haben wir es vorgemacht: Derjenige, der die Vollmacht ausstellt (Vollmachtgeber), muss ebenso klar benannt sein wie Derjenige, dem die Vollmacht gegeben wird (Vollmachtnehmer).