Was umfasst das Recht auf Selbstbestimmung?
Das Recht auf Selbstbestimmung umfasst das Recht, die eigene Abstammung zu kennen. Es räumt Kindern damit das Recht auf Kenntnis des Vaters ein (vgl. BVerfGE 96, 56, 63). Ferner umfasst das Recht auf Selbstbestimmung das Recht, seinen Familiennamen zu behalten (vgl.
Ist ein bestimmtes Rechtsgebiet einheitlich einer Rechtsordnung unterstellt?
Wird ein bestimmtes Rechtsgebiet einheitlich einer Rechtsordnung unterstellt, so spricht man von Statuten, etwa dem Erbstatut für das Recht des Staates, dem das Erbrecht unterliegen soll. Das häufigste Anknüpfungsmoment im deutschen IPR ist die Staatsangehörigkeit.
Was ist das Recht auf informationelle Selbstbestimmung?
Das Recht auf informationelle Selbstbestimmung umfasst die Selbstbestimmung des Einzelnen, wann und innerhalb welcher Grenzen persönliche Lebenssachverhalte offenbart werden sollen (vgl. nur BVerfGE 115, 11, 183 ff.; 101, 361, 383; 99, 185, 193 sowie BVerfG NJW 2006, 2836 ff., NJW 2006, 1939 f.). Dieses Recht wurde mit dem sog.
Welche Rechtsgrundlage hat das allgemeine Persönlichkeitsrecht?
Rechtsgrundlage des allgemeinen Persönlichkeitsrecht ist Art. 2 Abs. 1 GG i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG. In Art. 2 I GG wird die freie Entfaltung der Persönlichkeit beschrieben, Art. 1 I GG regelt die Menschenwürde. Die Verbindung beider Artikel stellt den Schutz des allgemeinen Persönlichkeitsrechts dar.
Das Recht auf Selbstbestimmung, welches sowohl das Recht umfasst, die eigene Abstammung zu kennen, als auch das Recht eines Straftäters auf Resozialisierung. Das Recht auf informationelle Selbstbestimmung umfasst hingegen die Selbstbestimmung des Einzelnen, wann und innerhalb welcher Grenzen persönliche Lebenssachverhalte offenbart werden sollen.
Welche Rechtsvorschriften gelten in der EU?
Die Rechtsvorschriften der EU verleihen mehrere individuelle Rechte, die sowohl horizontal (zwischen Einzelpersonen) als auch vertikal (zwischen einer Einzelperson und dem Staat) vor Gericht unmittelbar geltend gemacht werden können.
Wie bestand die Rechtsgrundlage der Bürgerrechte auf EU-Ebene?
Für lange Zeit bestand die Rechtsgrundlage der Bürgerrechte auf EU-Ebene in erster Linie in der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union (EuGH). Seit dem Inkrafttreten des Vertrags von Lissabon und der Charta wurde die Rechtsgrundlage auf eine tatsächliche Unionsbürgerschaft erweitert.