Was ist die gesetzliche Erbfolge im deutschen Erbrecht?
Die gesetzliche Erbfolge im deutschen Erbrecht sieht vor, dass ein Verwandter des Erblassers dann nicht als Erbe zum Zuge kommen kann, wenn ein Verwandter einer vorhergehenden Ordnung zum Zeitpunkt des Erbfalls lebt.
Ist der Vater oder die Mutter des Erblassers gesetzliche Erben?
Lebt bei Eintritt des Erbfalls der Vater oder die Mutter des Erblassers nicht mehr, dann treten an die Stelle des verstorbenen Elternteils dessen Abkömmlinge. In diesem Moment kommen also Geschwister des Erblassers als mögliche gesetzliche Erben in Betracht.
Wie baut die gesetzliche Erbfolge auf?
Die gesetzliche Erbfolge in Deutschland baut auf dem Prinzip des Familienerbrechts auf. Wenn der Erblasser nicht durch Testament eine abweichende Regelung getroffen hat, wird sein Vermögen nach seinem Tod in der Familie weitergegeben.
Was können die Eltern des Erblassers geltend machen?
Das Recht auf den Pflichtteil können aber immer nur die Abkömmlinge (Kinder, Enkel, Urenkel), der Ehepartner oder unter Umständen die Eltern des Erblassers geltend machen. Geschwister des Erblassers sind nie pflichtteilsberechtigt.
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Welche Verwandtschaften werden nach der gesetzlichen Erbfolge eingeteilt?
Diese werden aufgrund ihres Grades der Verwandtschaft von nächster zu entfernter Verwandtschaft in vier Ordnungen eingeteilt. Erben werden nach der gesetzlichen Erbfolge nur die jeweils nächsten lebenden Verwandten des Erblassers. Die gesetzliche Erbfolge tritt immer automatisch ein, wenn kein Testament vorliegt.
Was ist mit der Stellung des Erben verbunden?
Mit der Stellung des Erben sind neben Rechten auch umfangreiche Pflichten verbunden. So muss der Erbe in jedem Fall einkalkulieren, dass er nicht nur das komplette Vermögen des Erblassers erhält, sondern auch für alle Schulden haftet, die der Erblasser hinterlassen hat.
Wie gilt das Testament vor gesetzlicher Erbfolge?
Testament gilt vor gesetzlicher Erbfolge. Gesetzliche Erben sind die Familienmitglieder. Wenn ein Mensch verstorben ist, dann stellt sich für Familienangehörige, Verwandte und Freunde des Erblassers in aller Regel die Frage, wer den Erblasser beerbt.
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