Wie werden sie Teil einer Erbengemeinschaft sein?
Als Teil einer Erbengemeinschaft werden Sie ein Interesse daran haben, die rechtliche Beziehung zu Ihren Miterben so zu beenden, dass alle Beteiligten Freude am Erbe haben. In den meisten Fällen wird es aber eine Phase geben, in der sich die Miterben gemeinsam um das Erbe kümmern müssen.
Wie kann ein Erbe die Interessen der Erbengemeinschaft vertreten?
Wenn die Erbengemeinschaft wegen innerer Konflikte handlungsunfähig ist und das Erbe verwaltet werden muss, kann ein Erbe beim Gericht beantragen, dass dieses einen Erbvertreter einsetzt. Er muss die Interessen der Erbengemeinschaft nach aussen vertreten.
Ist die Aufteilung der Erbschaft unter mehreren Miterben möglich?
Die Aufteilung der Erbschaft unter mehreren Miterben – Der Bundesgerichtshof eröffnet dem einzelnen Erben neue prozessuale Möglichkeiten! Der Erbe hat bereits zu Lebzeiten vom Erblasser Zuwendungen erhalten, die sich der Erbe auf seinen Erb- oder Pflichtteil anrechnen lassen soll – Wie geht das?
Wie ist es mit einem Erbe unter mehreren Erben?
Anders ist es, wenn ein Erbe nur ein Erbe unter mehreren Erben ist. Dann ist er Miterbe und damit Teil einer Erbengemeinschaft. In der Erbengemeinschaft können nur alle Miterben gemeinsam über den Nachlass bestimmen.
Wie kann die Erbengemeinschaft ihren Erbrecht wahren?
Um deren Erbrecht zu wahren, kann die Erbengemeinschaft gemäß § 1911 BGB durch das Nachlassgericht einen Abwesenheitspfleger bestellen lassen, der den unbekannten oder nicht erreichbaren Miterben in der Erbauseinandersetzung vertritt.
Kann jeder Miterbe die Aufteilung der Erbschaft verlangen?
Jeder Miterbe kann jederzeit die Aufteilung der Erbschaft verlangen Nicht teilbare Nachlassgegenstände müssen notfalls veräußert werden Hat der Erblasser mehr als nur einen Erben hinterlassen, dann stehen die Erben zwangsläufig irgendwann vor der Frage, wie sie das Vermögen des Erblassers untereinander aufteilen sollen.
Kann jeder Miterbe seinen Anteil an der Erbschaft verkaufen?
Umgekehrt kann jeder Miterbe seinen Anteil an der Erbschaft auch verkaufen. Dieser Schritt kann für die Erben unangenehm werden, z.B. wenn ein Teil des ererbten Betriebs auf diese Weise in die Hände eines unmittelbaren Konkurrenten gelangt.