Was gehört zum kleinen Unterhalt?
Der Unterhalt der Mietsache gehört grundsätzlich zu den Hauptleistungspflichten des Vermieters. Kleinere Mängel und Reparaturen an der Wohnung müssen aber vom Mieter selbst und auf eigene Kosten behoben werden. In der Praxis wird dabei vom „kleinen Unterhalt“ gesprochen.
Wer bezahlt Herd in Mietwohnung?
Antwort: Grundsätzlich sind Mieter selbst für ihre Einrichtung, also etwa für Mobiliar, Küche, Rollos verantwortlich. Etwas anderes ist es, wenn sich die Gegenstände schon zu Beginn des Mietverhältnisses in der Wohnung befanden und sie auch nicht dem Vormieter abgekauft wurden.
Wer zahlt defekte Spülmaschine in Mietwohnung?
Instandhaltungspflicht. Umfasst der Mietvertrag daher eine Spülmaschine, einen Kühlschrank oder einen Elektroherd, so muss der Vermieter grundsätzlich die Reparaturkosten tragen. Hat der Mieter also den Defekt entweder fahrlässig oder vorsätzlich selbst verursacht, so muss er für die Reparaturkosten aufkommen.
Was muss der Mieter selber bezahlen?
Der Mieter muss kleinere Mängel selber beheben und kleinere Reparaturen genauso selber bezahlen wie den Ersatz kleinerer Gegenstände. Fachleute sprechen darum vom kleinen Unterhalt. Dazu gehören beispielsweise lockere Schrauben anziehen, Scharnieren ölen oder Abflüsse in Bad und Küche reinigen.
Hat der Vermieter den Kühlschrank selbst angeschafft oder abgekauft?
Hat der Mieter den Kühlschrank jedoch selbst angeschafft oder dem Vormieter abgekauft, so muss er die Kosten auch selbst tragen, da es sich um einen Gegenstand in seinem Eigentum handelt, den er selbst in die Mietwohnung eingebracht hat. Der Mieter haftet ebenfalls für Schäden an dem Kühlschrank,…
Ist der Mieter verantwortlich für die Reparatur der Küche?
Das steht fest: „Hat der Mieter das defekte Teil selbst angeschafft, ist er auch für die Reparatur verantwortlich“, sagt Ulrich Ropertz vom Deutschen Mieterbund. Auch wenn man die Küche vom Vormieter übernommen hat, muss man sämtliche Reparaturen selbst bezahlen.
Was muss der Mieter für den Kühlschrank selbst bezahlen?
Enthält der Mietvertrag also eine wirksame Kleinreparaturklausel (was anwaltlich überprüft werden kann), so muss der Mieter unter Umständen die Reparatur für den defekten Kühlschrank selbst bezahlen. Allerdings nur bis zu einer Obergrenze von etwa 75 Euro bis 100 Euro, in Ausnahmefällen auch bis zu 120 Euro.
Ist der Kühlschrank selbst angeschafft oder abgekauft?
Hat der Mieter den Kühlschrank jedoch selbst angeschafft oder dem Vormieter abgekauft, so muss er die Kosten auch selbst tragen, da es sich um einen Gegenstand in seinem Eigentum handelt, den er selbst in die Mietwohnung eingebracht hat.