Was darf ein Generalbevollmächtigter nicht tun?
Insbesondere die höchstpersönlichen Rechtsangelegenheiten darf der Generalbevollmächtigte nicht für den Vollmachtgeber regeln. Dabei handelt es sich insbesondere um familienrechtliche Angelegenheiten, wie zum Beispiel die Eheschließung oder die Einreichung einer Scheidung.
Welche Vollmacht ist gültig?
Eine Vollmacht ist – wenn nicht anders angegeben – zeitlich unbegrenzt, also auch über den Tod hinaus, gültig. Sie gilt also weiter, bis eventuelle Erben sie widerrufen. Ein Widerruf ist natürlich auch zu Lebzeiten jederzeit möglich.
Was gibt es für die Form einer Vollmacht?
Für die Form einer Vollmacht gibt es eigentlich keine besonderen „Vorschriften“, man kann eine Vollmacht also immer so „aufteilen“, wie man es möchte. Auch muss man eine Vollmacht nicht zwingend schriftlich erteilen. Genau genommen ginge dies sogar mündlich. Davon ist aber aus Beweisgründen abzuraten.
Was ist der standardeinstieg in eine Vollmacht?
Zum besseren Verständnis sollte man auch darauf achten, dass man die einzelnen Teile einer Vollmacht sehr genau gliedert. Der Standardeinstieg in eine Vollmacht kann lauten: Ich (Vollmachtgeber) erteile (Vollmachtnehmer), die nachstehend aufgeführten Berechtigungen, in meinem Namen zu handeln und/oder zu unterzeichnen.
Ist die Vollmacht mündlich erteilt?
So ist stets nachweisbar, dass tatsächlich eine Vollmacht erteilt wurde. Theoretisch reicht es aber auch aus, wenn Sie die Vollmacht mündlich aussprechen – die Akzeptanz ist dann allerdings in vielen Fällen deutlich geringer.
Ist die Vollmacht unwiderruflich?
Grundsätzlich hat der Erblasser die Möglichkeit, eine Vollmacht unwiderruflich zu stellen, sodass auch seine Erben die Vollmacht gegen sich gelten lassen müssen. Lediglich bei einer Generalvollmacht lehnt die Rechtsprechung den Ausschluss des Widerrufs ab, da anderenfalls die Vertragsfreiheit unzulässig eingeschränkt wird.