Was soll die Klausel bewirken?

Was soll die Klausel bewirken?

Zum anderen soll die Klausel bewirken, dass eine Regelung gilt, die die Absicht der ursprünglichen Vereinbarung aufgreift. In diesem Beispiel könnte das eine Vertragsstrafe von 2.500 Euro bei einem Verstoß gegen das vertraglich vereinbarte Wettbewerbsverbot sein. Es klingt gut und sinnvoll, mit einer salvatorischen Klausel vorzusorgen.

Was ist die Unwirksamkeit einer salvatorischen Klausel?

Das Risiko der Unwirksamkeit einer Klausel soll alleine der Verwender tragen. Eine salvatorische Klausel würde diesem Ziel des Gesetzgebers zuwiderlaufen. Die Rechtsprechung hat daher bereits wiederholt entschieden, dass derartige salvatorische Klauseln in AGB keinerlei Wirkung entfalten. Sie sind schlichtweg überflüssig.

Welche Regelungen sollen in der unwirksamen Klausel nahekommen?

Stattdessen sollen Regelungen greifen, die dem was in der unwirksamen Klausel geregelt war, möglichst nahekommen. In einem Vertrag haben die Parteien vereinbart, dass der Verstoß gegen ein vertragliches Wettbewerbsverbot eine Vertragsstrafe in Höhe von 100.000 EUR auslösen soll.

Warum ist das Wort „Klausel“ negativ belegt?

In der Alltagssprache ist das Wort „Klausel“ oft negativ belegt, weil hiermit für den Verbraucher nachteilige Regelungen im Kleingedruckten assoziiert werden. Das Zivilrecht hat die ungünstige Rechtswirkung von Klauseln erkannt und schützt den Verbraucher in bestimmten Fällen vor ihrer Anwendung.

Was versteht man unter Klausel?

Klausel. Der Begriff Klausel wir im juristischen Bereich sowohl im Vertragsrecht als auch im Zwangsvollstreckungsrecht verwendet, hat jeweils jedoch eine unterschiedliche Bedeutung. Im Vertragsrecht versteht man unter Klausel regelmäßig eine Bestimmung in einem Vertrag oder in einer Vereinbarung, die ein bestimmtes Regelungsziel verfolgt.

Wie kann eine Klausel erteilt werden?

Damit eine Klausel erteilt werden kann, müssen jedoch zunächst die folgenden Voraussetzungen erfüllt sein [= Voraussetzungen für die Gewährung einer Klausel]: Vermögens- oder Firmenübernehmer, § 729 ZPO. Im Falle einer einfachen Klausel wird das Klauselverfahren durch einen formlosen Antrag an den Urkundsbeamten des Gerichts eingeleitet.

Was ist die bekannteste Klausel im Vertragsrecht?

Die bekannteste Klausel im Vertragsrecht ist die so genannte Salvatorische Klausel, die die Rechtsfolgen regelt, wenn sich Teile des Vertrages als unanwendbar oder nichtig erweisen.

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