Ist der Anspruch auf Kinderkrankengeld begrenzt?
Leidet das Kind an einer schweren und unheilbaren Erkrankung, ist der Anspruch auf Kinderkrankengeld gem. § 45 Abs. 4 SGB V zeitlich nicht begrenzt. Allerdings gilt die unbefristete Zahlung nur für einen Elternteil.
Kann das kranke Kind eine persönliche Betreuung durch den Elternteil betreuen?
Wenn das kranke Kind nicht (mehr) zwangsläufig eine persönliche Betreuung durch den Elternteil benötigt, sondern auch ein Dritter (z.B. die Oma) betreuen könnte, muss darauf zurückgegriffen werden.
Wie wird die Zahl der Kinderkrankentage geregelt?
Durch die sogenannten Kinderkrankentage können sich Eltern für die Betreuung eines kranken Kindes von der Arbeit freistellen lassen. Dieses Recht ist im Fünften Sozialgesetzbuch (SGB V) geregelt. Anders als im BGB („verhältnismäßig nicht erhebliche Zeit“) wird die Zahl der Kinderkrankentage gesetzlich eindeutig geregelt.
Was ist ein Kinderkrankengeld nach § 45 SGB V?
Wenn der Elternteil nur einen Teil des Tages, also stundenweise der Arbeit fernbleibt, besteht ein Kinderkrankengeldanspruch für den Teil des Tages. Wird ein Teilkrankengeld bezogen, wird dieser Tag bei den Höchstgrenzen des Anspruchs eingerechnet, d.h. es wird ein „Kinderkrank-Tag“ nach § 45 SGB V „verbraucht“.
Ist das kranke Kind mitversichert?
Ist das kranke Kind bei den Eltern mitversichert, haben diese Anspruch auf Kinderkrankengeld unter Freistellung von der Arbeitspflicht. Für die Fortzahlung des Arbeitsentgelts oder von Krankengeld müssen unter anderem folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
Was ist die Rechtslage für Kinderkrankengeld?
Es muss also stets die Rechtslage im Einzelfall geprüft werden. Ist eine Anwendung des § 616 BGB vertraglich ausgeschlossen, springt bei gesetzlich versicherten Arbeitnehmern die Krankenkasse ein. Ist das kranke Kind bei den Eltern mitversichert, haben diese Anspruch auf Kinderkrankengeld unter Freistellung von der Arbeitspflicht.
Ist es kein Anspruch auf Entgeltfortzahlung für die Pflege eines kranken Kindes?
Ist dies der Fall, besteht kein Anspruch auf Entgeltfortzahlung für die Pflege eines kranken Kindes, auch nicht für eine nur kurze Zeit. Der Anspruch ist jedoch auch regelmäßig Gegenstand von Tarifverträgen und kann dort verbindlich festgeschrieben werden.
Wie kann der Arbeitgeber auf Zahlung von Kinderkrankengeld gezahlt werden?
Auch bei der Geltendmachung des § 45 SGB V muss der Arbeitgeber kein Gehalt zahlen. Abhängig vom eigenen Versicherungsstatus kann aber für die Zeit ein Anspruch gegen die Krankenkasse auf Zahlung von Kinderkrankengeld bestehen.
Wie kann man sich um das kranke Kind kümmern?
Wenn sich der andere Elternteil oder z.B. ein naher Verwandter oder eine Bezugsperson um das kranke Kind kümmern kann, ist ein Arbeitengehen meist zumutbar. Ein Arbeitnehmer hat nämlich gegenüber seinem Arbeitgeber auch die Verpflichtung, alles ihm mögliche zu tun, damit er seiner Arbeit nachkommen kann.
Wie kann ich einen Antrag auf Rehabilitation für Kinder und Jugendliche stellen?
Anträge auf Leistungen zur Rehabilitation für Kinder und Jugendliche können sowohl beim Rentenversicherungsträger als auch bei der gesetzlichen Krankenkasse gestellt werden. Wo erhalte ich die Antragsformulare? in den Auskunfts- und Beratungsstellen der Deutschen Rentenversicherung und