Kann ich meinem Kind einen doppelten Nachnamen geben?

Kann ich meinem Kind einen doppelten Nachnamen geben?

Dürfen Kinder einen Doppelnamen haben? Nein. Nach dem deutschen Namensrecht ist es grundsätzlich nicht zulässig, einen Doppelnamen als Nachname für ein Kind festzulegen. Welche Möglichkeiten bei der Wahl des Geburtsnamen des Kindes bestehen, erfahren Sie hier.

Kann mein Sohn meinen Mädchennamen annehmen?

Namensänderung beim Kind nach Trennung & Scheidung grundsätzlich nicht möglich! Keine Namensänderung möglich: Der Nachname von einem Kind ist in der Regel unwiderruflich festgelegt.

Kann ein uneheliches Kind einen Doppelnamen haben?

Falls ihr noch nicht verheiratet seid oder bei der Hochzeit den jeweiligen Familiennamen behalten habt, kann Euer Kind keinen Doppelnamen aus den beiden Familiennamen annehmen. Das heißt, Ihr müsst euch für einen Nachnamen entscheiden.

Wie bestimmen die Eltern den Namen des Kindes?

(1) Führen die Eltern keinen Ehenamen und steht ihnen die Sorge gemeinsam zu, so bestimmen sie durch Erklärung gegenüber dem Standesbeamten den Namen, den der Vater oder die Mutter zur Zeit der Erklärung führt, zum Geburtsnamen des Kindes. Eine nach der Beurkundung der Geburt abgegebene Erklärung muss öffentlich beglaubigt werden.

Was ist der Nachname des Kindes bei unverheirateten Eltern?

Der Nachname des Kindes bei unverheirateten Eltern. Bei unverheirateten Eltern bekommt das Kind zunächst den Nachnamen der Mutter, sollten vorab keine vaterschaftlichen (siehe hierzu auch Vaterschaftsanerkennung) oder sorge-rechtlichen Vorkehrungen getroffen worden sein. Der Nachname des Kindes kann aber auch im Nachhinein geändert werden.

Was ist bei Nachnamen für die Kinder erlaubt?

Das ist bei Nachnamen für die Kinder erlaubt Wenn Mutter und Vater nicht verheiratet sind, darf das Kind den Namen des Vaters oder den der Mutter bekommen. Die Namenswahl gilt dann automatisch für jedes weitere Kind.

Wie bestimmen die Eltern den Geburtsnamen des Kindes?

(1) Führen die Eltern keinen Ehenamen und steht ihnen die Sorge gemeinsam zu, so bestimmen sie durch Erklärung gegenüber dem Standesbeamten den Namen, den der Vater oder die Mutter zur Zeit der Erklärung führt, zum Geburtsnamen des Kindes.

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