Sind Geschenke an die Kinder steuerpflichtig?
Ebenso sind Geschenke an die Kinder und sogar an die eigene Ehefrau steuerpflichtig. Es kommt auch nicht darauf an, was Sie verschenken, also ob es sich um Geld handelt, das Sie an den Beschenkten überweisen, oder um ein Grundstück oder ein Auto oder um andere Gegenstände.
Was unterliegt der Steuerpflicht für Geschenke?
Dr. Max Braeuer: Wenn Sie etwas verschenken, dann unterliegt dieses Geschenk grundsätzlich der Steuerpflicht. Schenkungen und Erbschaften sind in demselben Steuergesetz geregelt, dem Schenkung- und Erbschaftsteuergesetz. Bei der Schenkungsteuer ist es egal, wer Empfänger des Geschenkes ist.
Welche Einkünfte sind steuerfrei oder nicht?
Einkünfte aus Verhinderungspflege sind, auch wenn sie steuerfrei sind, ist in der Steuererklärung grundsätzlich anzugeben. Alle Einkünfte, egal ob steuerfrei oder nicht, sind grundsätzlich in der Steuererklärung anzugeben. Hintergrund ist, dass die Prüfung, ob etwas steuerfrei ist oder nicht,…
Welche Geschenke sind von der Steuer befreit?
Geschenke in diesem Wert sind also für jeden von der Steuer befreit. Bei Enkelkindern beträgt der Schenkungsteuerfreibetrag 200.000 Euro, bei Kindern 400.000 Euro und bei Ehegatten 500.000 Euro. Wenn die Geschenke innerhalb des Freibetrages steuerfrei sind, würde es eigentlich keinen Sinn machen, sie dem Finanzamt trotzdem anzuzeigen.
Warum muss man das Pflegegeld versteuern?
Der nachfolgende Personenkreis muss jedoch das Pflegegeld NICHT versteuern, da er unter das Steuerprivileg fällt: Das Pflegegeld ist eine Sozialleistung. Deshalb ist das Pflegegeld für den Pflegebedürftigen selbst steuerfrei.
Ist das Pflegegeld steuerfrei?
Nicht für jeden ist das Pflegegeld steuerfrei. Das Pflegegeld ist eine Sozialleistung. Deshalb ist das Pflegegeld für den Pflegebedürftigen selbst steuerfrei. Wird das Pflegegeld an pflegende Angehörige weitergeleitet, müssen diese ebenfalls keine Steuern bezahlen, sofern sie sonst keine Vergütung für die…
Wie viele Freibeträge gibt es bei der Steuerklasse I?
Bei der Steuerklasse I sind es sieben bis 30 und bei der Steuerklasse II 15 bis 43 Prozent. Je nach Steuerklasse und Beziehung zum Beschenkten gelten zudem andere persönliche Freibeträge, bis zu denen eine Schenkung steuerfrei bleibt. Aktuell gelten folgende Werte: