Kann man als Frau auf Unterhalt verzichten?
Grundsätzlich können die Ehegatten auf nachehelichen Unterhalt verzichten (§ 1585c BGB). Solange die Ehepartner aber nur eine mündliche Vereinbarung über den Verzicht auf nachehelichen Unterhalt treffen, entfaltet dieser Verzicht keine rechtliche Wirkung, d.h. die Ehepartner können sich darauf nicht berufen.
Kann man auf Unterhaltszahlungen verzichten?
Nach § 1614 Abs. 1 BGB kann für die Zukunft nicht auf Unterhalt verzichtet werden. Vereinbarungen über den Kindesunterhalt dürfen daher keinen Verzicht auf zukünftigen Unterhalt implizieren, da ein solcher nach § 134 BGB nichtig wäre.
Kann man bei Scheidung auf Unterhalt verzichten?
Unterhaltsverzicht bezüglich Trennungsunterhalt ist unzulässig. Aus § 1614 BGB ergibt sich, dass auf Trennungsunterhalt für die Zukunft ganz oder teilweise nicht wirksam verzichtet werden kann. Aus diesem Grund darf eine Unterhaltsvereinbarung nicht auf einen Verzicht oder teilweisen Verzicht hinauslaufen.
Ist eine schnelle Scheidung erforderlich?
Grundsätzlich ist für eine schnelle Scheidung erforderlich, dass beide Ehepartner geschieden werden wollen. Des Weiteren muss Einigkeit hinsichtlich der Trennung bestehen. Denn wenn ein Ehepartner bei der Scheidung angibt, dass das Trennungsjahr noch nicht abgelaufen sei, kann die Scheidung nicht schnell durchgeführt werden.
Wie kann man eine einvernehmliche Scheidung anhören?
Bei einer einvernehmlichen Scheidung wird der Scheidungsrichter nur noch einmal persönlich von den Ehegatten hören wollen, dass sie sich wirklich scheiden lassen wollen und in allen Punkten einig sind. Die Anhörung durch den Richter findet in einer sehr sachlichen Weise statt.
Ist der Verzicht auf Trennungsunterhalt legitim?
Und auch der Verzicht auf Zahlung von Unterhalt an gemeinsame Kinder ist nicht legitim. Durch die Unmöglichkeit, auf Trennungsunterhalt zu verzichten, soll vor allem das Sozialsystem geschont werden.
Wie ist die unterhaltsverzichtserklärung in der Scheidungsvereinbarung festgehalten?
Unterhaltsverzichtserklärung im Rahmen eines notariell beglaubigten Ehevertrages bzw. einer Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarung die Verzichtserklärung während der Scheidung vor Gericht zu Protokoll zu geben (der Unterhaltsverzicht wird dann im Scheidungsbeschluss rechtverbindlich festgehalten)