Was ist die Definition des Unternehmensnamens?

Was ist die Definition des Unternehmensnamens?

Definition des Unternehmensnamens. Nach § 17 Absatz 1 des Handelsgesetzbuchs ist die Firma eines Kaufmanns der Name, unter dem er seine Geschäfte betreibt und die Unterschrift abgibt. Grundsätzlich können Sie Ihrem Unternehmen den von Ihnen gewünschten Namen geben.

Ist der Name eines Unternehmens von anderen Unternehmen der gleichen Branche?

Der Name des Unternehmens muss sich von anderen Unternehmen der gleichen Branche unterscheiden, darf keine irreführenden Angaben enthalten und muss die Rechtsform des Unternehmens erkennen lassen (zum Beispiel durch den Zusatz GmbH ).

Welche Form des Namenszusatzes ist der Herkunftsname?

Ursprünglichste Form des Namenszusatzes ist der Herkunftsname als Sippenzugehörigkeit oder Wohnstättenname, also etwa die germanischen Bildungssilben ‑er/‑inger, ‑mann, denen heute ein wörtlich zu verstehendes von entspricht (ndl. de, ten, van, van’t; frz.

Wie beschränkt sich die Freiheit der Namensgebung?

Diese grundsätzliche Freiheit der Namensgebung beschränkt der Gesetzgeber jedoch in manchen Bereichen, weil er die Prinzipien der Ehrlichkeit, der Sicherheit und des Vertrauens im Geschäftsleben schützen möchte. Wenn Sie einen Firmennamen suchen, sollten Sie darauf achten, dass dieser nicht die Namensrechte anderer Unternehmen verletzt.

Was sind Unternehmensbezeichnungen?

Unternehmensbezeichnungen sind die Namen von Unternehmen, die nicht ins Handelsregister eingetragen sind. Diese Unternehmen haben also keine Firma im handelsrechtlichen Sinne. Bei der Wahl eines Namens für ein Unternehmen sind Selbständige grundsätzlich nicht frei, sondern an bestimmte gesetzliche Vorschriften gebunden.

Was kann ein Unternehmen als „Firma“ aufnehmen?

Sie gelten deswegen auch ganz offiziell als eine „Firma“. Das entsprechende Unternehmen kann sowohl die Tätigkeiten der Firma (Sachfirma), als auch die Namen der Gesellschafter in den Unternehmensnamen (Personenfirma) mit aufnehmen.

Welche Vorschriften gibt es für die Namensgebung der GmbH?

Gibt es Vorschriften für die Namensgebung der GmbH? Den Namen einer Unternehmens oder einer Gesellschaft unter dem dieses bzw. diese im öffentlichen Rechtsverkehr auftritt bezeichnet man als Firma. Maßgebend sind insoweit die Vorschriften der §§ 17 ff. HGB welche die wesentlichen Grundsätze des Firmenrechts darlegen.

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