Können Eltern gesetzliche Betreuer sein?
Grundsätzlich sind Eltern, die zu Betreuern ihrer volljährigen Kinder bestellt wurden, hinsichtlich der Betreuerpflichten und -rechte jedem anderen gesetzlichen Betreuer gleichgestellt.
Wie werde ich Betreuer meines Sohnes?
Gegen den freien Willen einer volljährigen Person kann es keine Betreuung geben. Den Antrag können Sie schriftlich oder mündlich beim Betreuungsgericht stellen. Vordrucke gibt es zum Beispiel bei den Reguvis Fachmedien. Hat das Betreuungsgericht so einen Antrag bekommen, prüft es, ob eine Betreuung notwendig ist.
Was ist eine gesetzliche Vormundschaft?
Eine sogenannte gesetzliche Amtsvormundschaft durch das zuständige Jugendamt tritt mit Geburt eines Kindes dann ein, wenn die Eltern nicht miteinander verheiratet sind und das Kind eines Vormunds bedarf, weil die Mutter zum Beispiel nicht volljährig ist.
Was sind die gesetzlichen Regeln für den Vormund?
Die gesetzlichen Regeln hierzu finden sich in den §§ 54, 1791, 1751, 1791b und c BGB. Die Beauftragung zur Wahrung der Interessen des Vormundes ist in den §§ 55 und 56 des SGB VIII geklärt. Der Vormund wird immer vom Familiengericht kontrolliert.
Was könnte eine Verzögerung der Vormundschaft sein?
Ein Hinderungsgrund könnte die Verzögerung der Vormundschaft aber auch eine Verhinderung des bezeichneten Vormunds sein. Genauso wie die Elternteile einen Vormund bestimmen können, ist es ihnen möglich, bestimmte Personen von der Vormundschaft auszuschließen. Im letzteren Fall gelten die Bestimmungen nach § 1782 BGB.
Was ist ein Vormund?
Ein Vormund ist demzufolge eine Person, welche die Vormundschaft für ein Mündel übernimmt und somit ihr gesetzlicher Vertreter wird. Sowohl geschäftsfähige Personen, mehrere Personen zusammen, das Jugendamt, als auch ein Verein können als Vormund fungieren.