Wie sind die Eigentumsverhaltnisse im Grundbuch verzeichnet?

Wie sind die Eigentumsverhältnisse im Grundbuch verzeichnet?

Die Eigentumsverhältnisse sind jedoch nicht immer so eindeutig, wie sie im Grundbuch verzeichnet sind. Abhängig davon welcher der Partner als Eigentümer eingetragen ist und ob das Paar verheiratet ist oder nicht, kommen oftmals Unklarheiten darüber auf, wer nach einer Trennung welche Rechte an der gemeinsamen Immobilie hat.

Ist der Eigentümer einer Immobilie eingetragen?

Wie bereits deutlich gemacht, wird der der im Grundbuch eingetragen ist, als Eigentümer der Immobilie angesehen. Sofern nur einer der beiden Partner im Grundbuch steht, obliegt diesem allein die Entscheidungsgewalt über das Haus oder die Eigentumswohnung.

Wie geht es mit dem Eigentumsgesetz?

Dabei geht es übrigens nicht zwingend nach der Regel „eine Wohnung, eine Stimme“. Das Wohneigentumsgesetz (WEG) ermöglicht es auch, das Stimmrecht entsprechend den sogenannten Miteigentumsanteilen auszuüben, also gemäß des Quadratmeteranteils der Eigentumswohnung am gesamten Haus.

Was regelt die Zuordnung der Bauteile in Gemeinschaftseigentum?

Die Zuordnung der Bauteile in Sonder- und Gemeinschaftseigentum ist in der sogenannten Teilungserklärung festgelegt, der Verteilungsschlüssel für die Kostenumlage geht hingegen aus der Gemeinschaftsordnung hervor. Sie regelt auch das Miteinander der Eigentümergemeinschaft, etwa die Nutzung gemeinsam genutzter Trockenräume oder Autostellplätze.

Was ist die rechtliche Sachherrschaft eines Eigentümers?

Ein Eigentümer hat hingegen die rechtliche Sachherrschaft. So kann es vorkommen, dass Besitz und Eigentum auseinanderfallen. Dies ist zur Veranschaulichung zum Beispiel dann der Fall, wenn der Eigentümer eines PKWs sein Fahrzeug an einen Dritten verleiht.

Ist das Paar verheiratet oder gleichgeschlechtlich eingetragen?

Ist das Paar verheiratet oder als gleichgeschlechtliche Partnerschaft eingetragen, schützt das Gesetz den anderen Partner, die andere Partnerin. Dient das Haus oder die Wohnung nämlich als Zuhause für eine Familie, kann es nur mit Zustimmung des Ehepartners oder der Partnerin veräussert werden.

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