Welche Aufgaben haben das Familiengericht und seine Zustandigkeiten?

Welche Aufgaben haben das Familiengericht und seine Zuständigkeiten?

Die Aufgaben des Familiengerichts und seine Zuständigkeiten finden sich geregelt in § 23b des Gerichtsverfassungsgesetzes der Bundesrepublik Deutschland. Mit einer Gesetzesänderung in 1976 ist das Familiengericht eine Abteilung, die im Amtsgericht als Abteilung existiert, die für die Verfahren in Familiensachen zuständig ist. Inhaltsübersicht.

Was ist das Familiengericht?

Mit einer Gesetzesänderung in 1976 ist das Familiengericht eine Abteilung, die im Amtsgericht als Abteilung existiert, die für die Verfahren in Familiensachen zuständig ist.

Ist das Verfahren des Familiengerichts grundsätzlich ausgeschlossen?

Die Öffentlichkeit ist von Verfahren des Familiengerichts grundsätzlich ausgeschlossen, sodass die Privatsphäre der Beteiligten gewahrt bleibt. Lediglich Urteile müssen öffentlich verkündet werden, wie aus § 173 Abs. 1 GVG hervorgeht.

Wie ist die Rechtsgrundlage der Familiengerichte verankert?

In § 23b GVG ( Gerichts-verfassungsgesetz) ist die Rechtsgrundlage der Familiengerichte juristisch verankert. In Anbetracht der Vielfalt des deutschen Familienrechts ergibt sich ein breites Spektrum an Aufgaben für die Familiengerichte.

Welche Personen werden vor dem Familiengericht angehört?

Zeugen/Dritte werden vor dem Familiengericht grundsätzlich nicht angehört. Ausnahmen bilden hierbei ausschließlich fachbeteiligte Personen wie z.B. Sachverständige, die ein Gutachten erstellt haben. Ein Berechtigter verfasst also einen Schriftsatz oder lässt ihn verfassen und sendet ihn an das zuständige Amtsgericht.

Warum haben die Eltern zu wenig mit dem Familiengericht beschäftigt?

Die Eltern haben sich zu wenig damit beschäftigt, welche Strategie sie vor dem Familiengericht verfolgen und welche Möglichkeiten der Einflussnahme sie haben. Die Eltern haben sich zu wenig damit beschäftigt, wie sie ihre Ziele und Wünsche ohne Vorwürfe zum Ausdruck hätten bringen können.

Ist das Familiengericht zuständig für Adoptionsentscheidungen?

Zudem ist das Familiengericht zuständig für die Aufhebung der eingetragenen Lebenspartnerschaften und den damit verbundenen Folgesachen. Ebenso fallen Adoptionen und die Anerkennung ausländischer Adoptionsentscheidungen in die Zuständigkeit des Familiengerichts. Ermittelt das Familiengericht von sich aus oder muss ich dort alles einzeln vortragen?

Was gilt für das Verfahren beim Familiengericht?

Verfahren beim Familiengericht. Hier gilt der Grundsatz der Amtsermittlung, d.h. dass das Familiengericht eigene Ermittlungen anstellt, die Beteiligten aber bei der Aufklärung mitwirken müssen. Gleiches gilt für den Versorgungsausgleich, bei der Wohnungszuweisung und der Hausratsteilung sowie bei Gewaltschutzverfahren.

Wie entscheidet das Familiengericht über den Entzug des Sorgerechts?

Das Familiengericht entscheidet in enger Zusammenarbeit mit dem zuständigen Jugendamt über den Entzug des Sorgerechts, wenn die Eltern das Wohl ihrer Kinder gefährden und sie ihren Erziehungspflichten nicht nachkommen. Bevor die Sorge allerdings entzogen werden kann, sind vorrangig weniger eingreifende Maßnahmen zu ergreifen.

Was ist ein Familiengericht?

Familiengericht ist nach § 23b des deutschen Gerichtsverfassungsgesetzes (GVG) seit 1976 eine Abteilung des Amtsgerichts, die für die Entscheidung von Familiensachen zuständig ist.

Wie wurde das Familienrecht geändert?

Durch eine Reform des Familienrechts, die am 1. September 2009 durch die Einführung eines neuen Gesetzes in Kraft trat, wurden die Zuständigkeiten des Familiengerichts geändert. Seither werden alle Streitigkeiten über Trennung und Scheidung von einem Großen Familiengericht verhandelt.

Wie verhandelt das Familiengericht Streitigkeiten?

Aktueller Inhalt: Das Familiengericht verhandelt Ehescheidungen und die mit der Scheidung und Trennung im Zusammenhang stehenden Streitigkeiten und Entscheidungen um Kinder, Unterhalt, Versorgungsausgleich, Zugewinnausgleich, Wohnungszuweisung und Hausratsteilung.

Es ist vielmehr eine Abteilung innerhalb des Amtsgerichtes. Großer Unterschied zu den anderen „Gerichten“ ist, dass eine Entscheidung eines Familiengerichtes lediglich durch ein Beschluss ergeht und nicht durch ein sonst gewöhnliches Urteil. Das Familiengericht ist ausschließlich für familienrechtliche Problem zuständig.

Was ist die juristische Grundlage für die Arbeit der Familienrichter?

Die juristische Grundlage für die Arbeit der Familienrichter am Familiengericht in Deutschland findet sich in § 23b des Gerichtsverfassungsgesetzes, kurz GVG. Seit dem Jahre 1976 handelt es sich bei den Familiengerichten um Einrichtungen der vor Ort ansässigen Amtsgerichte.

Ist das Familiengericht ein eigenständiges Gericht?

Erklärung zum Begriff Familiengericht. Das Familiengericht ist entgegen mancher Vorstellung kein eigenständiges Gericht. Es ist vielmehr eine Abteilung innerhalb des Amtsgerichtes. Großer Unterschied zu den anderen „Gerichten“ ist, dass eine Entscheidung eines Familiengerichtes lediglich durch ein Beschluss ergeht und nicht durch ein sonst

Ist das Familiengericht zuständig für Streitigkeiten um das Kind?

Auch dann, wenn die Eltern eines Kindes nicht miteinander verheiratet waren, ist für Streitigkeiten um die Belange des Kindes das Familiengericht zuständig, so etwa bei Unterhalt, elterlicher Sorge und Umgang.

Welche Rechtsstreitigkeiten sind im Familiengericht zu entscheiden?

Im Interesse aller Beteiligten soll es dem Familiengericht möglich sein, alle durch den sozialen Verband von Ehe und Familie sachlich verbundenen Rechtsstreitigkeiten zu entscheiden […]. In den Fällen des § 266 Abs. 1 Nr. 3 FamFG muss ein Zusammenhang mit Trennung, Scheidung oder Aufhebung der Ehe bestehen.

Familiengericht. Das Sorgerecht umfasst die Rechte und Pflichten der Eltern, für das persönliche Wohl ihres Kindes und sein Vermögen zu sorgen und es gesetzlich zu vertreten. Auf Antrag oder von Amts wegen, wenn das Kindeswohl es gebietet, wird das Familiengericht tätig.

Wie hat das Familiengericht das Recht auf Entscheidung in der Sache beschieden?

Das Recht der Eltern auf Entscheidung in der Sache Das Familiengericht hat die ausdrücklich gestellten widerstreitenden Anträge der Eltern – einerseits den Antrag des Vaters auf eine konkrete Umgangsregelung, andererseits den der Mutter auf Umgangsausschluss – in der Sache bisher nicht beschieden.

Wie hat das Familiengericht den Umgangsrecht verweigert?

In einem aktuellen Fall zum Thema Umgangsrecht hat das Familiengericht eine inhaltliche Regelung des Umgangs verweigert – und damit eine Situation geschaffen, die für alle Familienmitglieder unzumutbar ist. Das OLG Brandenburg hebt den Beschluss des Familiengerichts deshalb auf (OLG Brandenburg, Beschl.

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