Ist es strafbar keine Steuererklarung zu machen?

Ist es strafbar keine Steuererklärung zu machen?

Strafe muss sein Laut Abgabenordnung kann ein Verspätungszuschlag festgelegt werden, wenn die Steuererklärung nicht oder verspätet abgegeben wird. Maximal werden 10 Prozent der festgesetzten Steuer, aber höchstens 25.000 Euro als Strafe fällig.

Was ist wenn ich meine Steuer nicht mache?

Wer seine Steuererklärung trotz gegebenenfalls mehrmaliger Aufforderung immer noch nicht abgibt, der bekommt ein Zwangsgeld angedroht. Sollte man dann wieder nicht tätig werden, setzt das Finanzamt das Zwangsgeld fest. Das gilt selbst dann, wenn die Steuererklärung unvollständig ist und noch Belege fehlen.

Was brauchen sie bei der Steuererklärung abzusetzen?

Um Kosten von der Steuer abzusetzen, brauchen Sie Belege und Quittungen – aber nicht immer! Schon heute müssen Sie nur wenige Belege zusammen mit der Steuererklärung abgeben. Die Finanzverwaltung möchte die Steuererklärung vereinfachen. Erst vor ein paar Tagen wurde ein entsprechender Gesetzentwurf eingebracht.

Was gilt für die Abgabe der Steuererklärung?

Grundsätzlich gilt: Sind Sie zur Abgabe der Steuererklärung verpflichtet, müssen Sie auch fristgerecht abgeben – also bis zum 31. Juli des Folgejahres. Das heißt für Sie: Belege raussuchen, Steuererklärung ausfüllen und abschicken. Die Zeit rennt Ihnen davon und noch immer warten Sie auf Belege?

Wie belegen sie Ausgaben in ihrer Steuererklärung?

Wenn Sie Ausgaben in Ihrer Steuererklärung ansetzen möchten, müssen Sie die Art und Höhe der Kosten in aller Regel auch belegen können. Dafür ist es hilfreich, Rechnungen, Quittungen, Verträge oder Kontoauszüge aufzubewahren. Die Belege müssen Sie dem Finanzamt erst auf Nachfrage vorlegen. Das nennt man Belegvorhaltepflicht.

Kann das Finanzamt eine Steuererklärung abgeben?

Falls das Finanzamt einen bestimmten Beleg anfordert und Sie ihn nicht vorweisen können, wird es die entsprechenden Kosten nicht anerkennen. Wenn Sie Ihre Steuererklärung per ELSTER abgeben, müssen Sie schon jetzt nur die gesetzlich vorgeschriebenen Belege beim Finanzamt einreichen.

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