Kann man die Miteigentümer nicht verkaufen?
Sie können die Miteigentümer:innen nicht zwingen, ihre Anteile an eine:n potenzielle:n Käufer:in zu einem guten Preis abzutreten. Und Sie können auch nicht einfach Ihren Anteil an eine:n Käufer:in Ihrer Wahl verkaufen.
Welche Möglichkeiten gibt es für den Erbteil zu verkaufen?
Eine Möglichkeit für Erben, eher an ihren Anteil am Erbe zu kommen, besteht neben der Abschichtung oder der zumeist nachteiligen Teilungsversteigerung darin, den Erbteil zu verkaufen. Lesen Sie hier, was es dabei zu beachten gibt. Sie denken darüber nach Ihren Erbteil zu verkaufen? Lassen Sie sich jetzt von unseren Experten zu diesem Thema beraten.
Wie kann ich meinen Miteigentumsanteil verkaufen?
Verkaufen Sie Ihren Miteigentumsanteil, ist der Erwerber an existierende Beschlüsse gebunden, allerdings nur insoweit, als die beschlossene Regelung im Grundbuch eingetragen ist. Als Miteigentümer können Sie über Ihren ideellen Bruchanteil jederzeit allein ohne Zustimmung der anderen verfügen.
Wie kann ein Miterbe seinen Erbteil verkaufen?
Damit ein Miterbe seinen Erbteil verkaufen kann, ist ein Einverständnis der Miterben grundsätzlich nicht nötig. Trotzdem haben die Miterben bestimmte Rechte, wenn ein Mitglied der Erbengemeinschaft seinen Erbanteil verkaufen möchte.
Kann das Sozialamt das Haus verkaufen?
Über diese Situation kann sich auch das Sozialamt nicht hinwegsetzen. Es besteht also keine Möglichkeit, die Eigentümer des Hauses zu einem Verkauf zu zwingen. Sehr wohl berechtigt wären allerdings Forderungen des Sozialamtes danach, das Haus als Vermögenswert zu nutzen.
Kann eine Eheleute das Haus verkaufen?
Eheleute können nicht einfach im Alleingang das Haus verkaufen, wenn beide im Grundbuch vermerkt sind. Kann keine Einigung erzielt werden, besteht nur noch die Möglichkeit einer sogenannten Teilungsversteigerung. Diese kann, unabhängig von den Eigentumsanteilen, von jedem Ehepartner beantragt werden.
Wie ist es mit Ehepartnern in Scheidung zu verkaufen?
Denn es gilt: Ehepartner:innen in Scheidung oder Mitglieder einer Erb:innengemeinschaft können nicht einfach im Alleingang das Haus oder ihren Anteil verkaufen, wenn mehrere Parteien im Grundbuch vermerkt sind. Dabei ist es unerheblich, ob die Immobilie allen zu gleichen Teilen gehört oder die Anteile am Eigentum variieren.
Wie kann eine verkaufsunwillige Miteigentümerin beantragt werden?
Diese kann, unabhängig von den Eigentumsanteilen, von jeder:jedem der Miteigentümer:innen beantragt werden. In diesem Verfahren wird der:die verkaufsunwillige Miteigentümer:in quasi zu einer Veräußerung gezwungen. Es entspricht im Grunde einer Zwangsversteigerung und sollte daher nur als letzte Alternative gewählt werden.
Wie kann der Verkauf des Hauses verlangt werden?
Übrigens kann der Verkauf des Hauses auch verlangt werden, wenn der Verkauf nur mit Verlust verbunden ist. Denn derjenige Ehegatte, der verkaufen will, muss nicht solange warten, bis die Preise wieder anheben.
Wann kann das Eigenheim verkauft werden?
Erst nach dem Trennungsjahr, spätestens aber nach der Scheidung, kann jeder Ehegatte verlangen, dass das Eigenheim verkauft wird. Sind beide Eheleute Miteigentümer, kann das Eigenheim natürlich nur dann verkauft werden, wenn beide Eheleute dem Verkauf zustimmen.
Was sind die Miteigentumsanteile für Eigentumswohnungen?
Erst die Miteigentumsanteile ermöglichen es, dass Eigentumswohnungen verkauft, finanziert und leider auch über die Grundsteuer besteuert werden können. Damit werden sie zu einer „Sache“ und werden quasi Einzelhäusern und Grundstücken (ungeteiltes Eigentum) gleichgestellt.
Wie kann ich die Immobilie verkaufen oder vermieten?
Möchten Sie die Immobilie verkaufen oder vermieten, muss jeder Miterbe damit einverstanden sein. Erbengemeinschaften sind somit Gesamthandsgemeinschaften. Bei der Gesamthandsgemeinschaft haben Sie als einzelner Miterbe nur einen Anteil am Nachlass. Zum Nachlass gehört die Immobilie.