Wer setzt den Kaufvertrag furs Haus auf?

Wer setzt den Kaufvertrag fürs Haus auf?

Das Wichtigste in Kürze Ein Kaufvertrag über ein Grundstück, ein Haus oder eine Eigentumswohnung wird immer vom Notar erstellt und von diesem beurkundet. Eine Reservierungsvereinbarung oder ein Vorvertrag kann in gewissen Fällen sinnvoll sein.

Was muss man bei dem Kaufvertrag Wohnung beachten?

Zu den generellen Punkten, die der Kaufvertrag enthält, gehören:

  • Die Namen von Käufer und Verkäufer.
  • Der Kaufpreis und dessen Fälligkeit.
  • Die Beschreibung der Immobilie und dessen Lage.
  • Die Ausstattung der Eigentumswohnung.
  • Eingetragene Belastungen und eventuelle Mängel.
  • Der Zeitpunkt der Schlüsselübergabe.

Wie wird der Immobilienkaufvertrag unterzeichnet?

Der Immobilienkaufvertrag wird meistens vierfach im Original unterzeichnet: Je eine Version geht an den Notar, das Grundbuchamt und die beiden Parteien. Notare sind immer für eine gewisse Region zuständig, Sie sind also nicht völlig frei in der Wahl des Notars. Die Kosten für den Notar werden in der Regel zwischen Käufer und Verkäufer geteilt.

Was ist ein Immobilien-Kaufvertrag?

Die Unterschrift auf dem Immobilien-Kaufvertrag ist ein Akt mit ungeheurer Tragweite. Als Hilfestellung geben wir Ihnen unsere Checkliste und die wichtigsten Tipps mit auf den Weg. Durch den Kaufvertrag verpflichtet sich der Verkäufer dazu, eine Immobilie zu übertragen.

Was ist das Vorgespräch für den Immobilienkaufvertrag?

Das Vorgespräch: Informieren Sie den Notar für den Immobilienkaufvertrag umfangreich. Vor der Beurkundung des Immobilienkaufvertrags haben Käufer und Verkäufer ein Vorgespräch mit dem Notar. Optimaler Weise haben sich die Parteien zu diesem Zeitpunkt bereits darauf geeinigt, welche Gegenstände der Käufer übernimmt.

Wie bereitet der Notar den Immobilienkaufvertrag vor?

In der Regel bereitet der Notar den Immobilienkaufvertrag vor und sendet diesen zur Durchsicht an beide Parteien. Letztere können dann Bemerkungen und Ergänzungen anbringen. Sowohl Käufern als auch Verkäufern steht es frei, einen Entwurf des Kaufvertrags vorzubereiten und diesen dem Notar zur Anpassung zu schicken.

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