Wie lange hat ein Verbraucher ein Widerrufsrecht?
Bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen und bei Fernabsatzverträgen (wie etwa dem Verkauf über das Internet) haben Verbraucherinnen und Verbraucher in der Regel ein Widerrufsrecht. Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage und beginnt nicht, bevor das Unternehmen den Verbraucher ordnungsgemäß über das Widerrufsrecht belehrt hat.
Wie erlischt das Widerrufsrecht bei Verträgen über Finanzdienstleistungen?
Das Widerrufsrecht erlischt allerdings (außer bei Verträgen über Finanzdienstleistungen) spätestens nach 12 Monaten und 14 Tagen. Beim Kauf im Internet oder am Telefon haben Verbraucherinnen und Verbraucher in der Regel ein Widerrufsrecht. Foto: photocase.de
Was ist eine Mustervorlage für einen Widerruf?
(Mustervorlage Widerruf) Mit dem Musterbrief haben Sie die Möglichkeit, Ihren Widerruf einfach und schnell vornehmen zu können. Die Vorlage muss von Ihnen dazu nur noch angepasst werden und bietet dann die Chance, schnell und einfach einen Vertrag zu widerrufen und den Rücktritt zu erklären.
Ist ein Widerruf möglich?
Ein konkludenter Widerruf ist möglich. Es kann also ein neuer Verwaltungsakt erlassen werden, der einen alten Verwaltungsakt nicht ausdrücklich, sondern lediglich implizit aufhebt. Für begünstigende Verwaltungsakte regelt § 49 Abs. 2 VwVfG abschließend einen Katalog von Fällen, in denen ein Widerruf zulässig ist.
Was ist die Voraussetzung für ein Widerspruch?
Dies kann dann beispielsweise ein Einspruch oder eine Klage sein. Eine weitere Voraussetzung für die Zulässigkeit eines Widerspruchs ist, dass der Betroffene durch den Bescheid beschwert ist. Dies ist der Fall, wenn der Bescheid in die Rechtsposition des Betroffenen eingreift oder seinem Begehren nicht entspricht.
Was sind die Besonderheiten der Widerrufsrechte?
Die Besonderheiten der einzelnen Widerrufsrechte werden in einem dritten Schritt angesprochen. Mit der wirksamen Ausübung des Widerrufs wandelt sich das ursprüngliche Vertragsverhältnis in ein Rückgewährschuldverhältnis um. Dies bedeutet, dass die bisher erbrachten Leistungen zurück zu gewähren sind.