Wer erbt bei einem oder Konto?
Bei einem Einzelkonto gehört der Auszahlungsanspruch gegen die Bank dem Kontoinhaber. Daher geht das gesamte Guthaben auf den Erben über. Bei Mehrheit der Erben wird das Guthaben Vermögen der Erbengemeinschaft.
Kann man ein Konto Erben?
Im deutschen Erbrecht gilt der Grundsatz der Gesamtrechtsnachfolge. Dies bedeutet, dass nach § 1922 BGB der Nachlass als Ganzes und ungeteilt auf den oder die Erben übergeht. Bankkonten und das darauf befindliche Guthaben geht also zunächst in den Nachlass.
Wie kann man über ein gemeinschaftliches Konto verfügen?
Bei einem gemeinschaftlichen Konto mit gemeinschaftlicher Verfügungsbefugnis (Und-Konto) kann der überlebende Konto-Mitinhaber nur mit Zustimmung der Erben des Verstorbenen über das Konto verfügen, da die Erben an die Stelle des Verstorbenen treten und zu dessen Lebzeiten seine Zustimmung erforderlich war.
Wie dürfen die Überlebenden Kontoinhaber das Vermögen auf einem Konto verwalten?
Bei einem Und-Konto dürfen die überlebenden Kontoinhaber nach dem Tod eines Verfügungsberechtigten nur zusammen mit möglichen Erben das Vermögen auf dem Konto verwalten. Um unrechtmäßige Transaktionen auf einem Partnerkonto zu verhindern, werden bestehende Oder-Konten im Todesfall häufig in Und-Konten umgewandelt.
Wie geht es mit dem Gemeinschaftskonto in den Nachlass?
Bankkonten und das darauf befindliche Guthaben geht also zunächst in den Nachlass. Während das Einzelkonto also vollständig auf den oder die Erben übergegangen ist, treten bei einem Gemeinschaftskonto der Erbe oder die Erben lediglich an die Stelle des Verstorbenen, übernehmen also dessen Anteil.
Warum hat der verbliebene Kontoinhaber keinen Zugriff auf das gemeinsame Konto?
Der verbliebene Kontoinhaber hat bei einem Und-Konto nach dem Tod eines Mitinhabers bis zur Klärung der Erbschaft keinen Zugriff mehr auf das gemeinsame Konto. Aus diesem Grund ist es bei der Eröffnung eines Und-Kontos besonders wichtig, Vorsorge für Hinterbliebene zu treffen.