Wie kann eine europaische Patentanmeldung eingereicht werden?

Wie kann eine europäische Patentanmeldung eingereicht werden?

Auf diesem Weg kann auch eine europäische (Übermittlung zum EPA) oder internationale (Übermittlung an die WIPO) Patentanmeldung beim DPMA eingereicht werden. Achtung wichtig – der Anmeldetag!

Kann eine Software durch eine Patentanmeldung geschützt werden?

Auch Software “ als solche“ kann nicht durch eine Patentanmeldung geschützt werden. Hier ist allerdings eine differenzierte Sichtweise geboten: N icht-technische Software wie z. B. eine Dating-App oder eine Spiele-App ist tatsächlich nicht für eine Patentanmeldung geeignet.

Was benötigen sie für eine Patentanmeldung?

Dafür benötigen Sie allerdings eine Signaturkarte mit dazugehörigem Kartenleser. Zudem ist die Anmelde-Software DPMAdirekt erforderlich, um die Dokumente für die Patentanmeldung zu erstellen. Die kostenlose Software können Sie auf der Patentamt-Website herunterladen.

Ist der Gegenstand der Patentanmeldung ausgeschlossen?

Dabei darf der Gegenstand der Patentanmeldung nicht durch §1 PatG von der Patentierung ausgeschlossen sein – wie das etwa bei einem medizinischen Heilverfahren, einer mathematischen Methode, einer Geschäftsidee, oder einer Spielidee, der Fall ist. Die genaue Antwort auf die Frage ob Software patentiert werden kann finden Sie hier

Wie lange müssen die Patentansprüche eingereicht werden?

Die technische Beschreibung, die Patentansprüche und ggfs. die Zeichnungen müssen mit der Anmeldung eingereicht werden. Die Zusammenfassung und die Erfinderbenennung können auch noch innerhalb von 15 Monaten ab dem Anmeldetag nachgereicht werden.

Was ist die Beschreibung einer Patentanmeldung?

Ein wesentlicher Bestandteil der Patentanmeldung ist die Beschreibung der Erfindung. Die Beschreibung sollte beginnen mit: der Bezeichnung der Erfindung, die Sie im Antragsformular benutzt haben, und. Angaben, zu welchem technischen Gebiet sie gehört. Die Beschreibung soll konkret darstellen und enthalten:

Welche Hilfestellung gibt es für den Patentantrag?

Für Ihren Antrag verwenden Sie bitte das Formular „Antrag auf Erteilung eines Patents (P 2007)“. Hilfestellung für den Patentantrag gibt unser „Merkblatt für Patentanmelder“.

Wie schützt man sich bei der Patentanmeldung?

Dabei schützt man sich davor, die Neuheit der Erfindung selbst zu gefährden, denn für die Patentanmeldung gilt keine Neuheitsschutzfrist während der Eintragungsphase. In dieser Zeit könnte auch ein Dritter die gleiche Erfindung zum Patent anmelden. Allerdings gilt dies nicht für den Gebrauchsmusterschutz.

Wie kann man die Patentanmeldung in Österreich anmelden?

In beiden Varianten kann man die Patentanmeldung direkt beim Europäischen Patentamt oder der Weltorganisation für geistiges Eigentum anmelden. Allerdings kann auch zunächst eine nationale Patentanmeldung in Österreich erfolgen und danach dann ein europäisches oder internationales Patent angemeldet werden.

Wie hoch sind die Gebühren nach der Patentanmeldung?

Nach der erfolgreichen Patentanmeldung sind jährliche Gebühren für das Patent bis zum Ablauf des Patentschutzes nach 20 Jahren zu zahlen. Diese erhöhen sich schrittweise über die Jahre nach der Patentanmeldung. Im sechsten Jahr wird beispielsweise eine Gebühr von 130 € fällig. Im Jahr 20 beträgt die Gebühr sogar 1.940 € für die Patentanmeldung.

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