Wie sollten sie sich an einen Anwalt wenden?

Wie sollten sie sich an einen Anwalt wenden?

Grundsätzlich sollten sich Betroffene deshalb im Ernstfall an einen Anwalt wenden, der sie umfassend und verständlich beraten kann – zu Pflichten, Ansprüchen und Rechten im Erbfall. Im Folgenden wollen wir Ihnen einen kurzen Überblick zu den wichtigsten Gesetze geben, die das Erbrecht in Deutschland regeln.

Wie kann man die Erinnerung an einen verstorbenen Menschen pflegen?

Die Erinnerung an einen verstorbenen Menschen wird man zum Teil ganz für sich pflegen, privat, intim. Doch es ist auch gut zu wissen, das man in der Trauer nicht allein ist. Man freut sich, wenn man weiß, dass auch Andere den gestorbenen Menschen nicht vergessen haben. Es ist gut, Wege der gemeinsamen Erinnerung zu pflegen.

Wie geht es mit der Recherche nach der verstorbenen Person?

Bei der Recherche nach der verstorbenen Person ist es manchmal möglich, über Einwohnermeldeämter und Standesämter ans Ziel zu kommen. Im Sterberegister befinden sich Hinweise, aber auch bei der Kirche findet sich manch hilfreiche Spur.

Ist die Suche nach verstorbenen Personen in Deutschland möglich?

Die Suche nach verstorbenen Personen nehmen wir nicht nur in Deutschland vor. Sehr gute Möglichkeiten der Ermittlung gibt es beispielsweise in Nachbarländern aber auch in entfernten Staaten. Dazu gehören unter anderem:

Ist die Einschaltung eines Anwalts zwingend erforderlich?

Die Einschaltung eines Anwalts kann zwingend erforderlich sein, um erbrechtliche Ansprüche geltend zu machen oder auch abzuwehren. Ist man beispielsweise durch Testament als Erbe eingesetzt worden, weigern sich aber die Angehörigen, den Nachlass herauszugeben, so helfen freundliche Schreiben und höfliche Bitten in aller Regel nicht weiter.

Wie erben wir die engsten Verwandten?

Zuerst erben die engsten Verwandten, das sind die Kinder und Enkel. In der gesetzlichen Erbfolge kommen danach die Eltern und die Geschwister und erst anschließend Tanten und Onkel. Hier erläutern wir die gesetzliche Erbfolge ausführlich.

Kann ein Testament geändert oder widerrufen werden?

Ein Testament kann prinzipiell jederzeit geändert oder widerrufen werden. Ein Erbvertrag kann dagegen in der Regel nur gemeinschaftlich angepasst werden, es sei denn, es besteht eine entsprechende Rücktritts- oder Abänderungsklausel.

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