Wie schlimm sind Fehler in der Steuererklärung?
1. Strafbarkeit bei Fehlern in der Steuererklärung. Obacht ist dann geboten, wenn der Fehler zum Nachteil des Staates erfolgt ist, Sie diesem also Steuereinnahmen vorenthalten. Sowohl für bewusste Falschangaben als auch für Eingabefehler gilt, dass Sie sich einer Steuerhinterziehung strafbar machen könnten.
Wer ist verantwortlich für Steuererklärung?
Denn aus Sicht des Fiskus ist unstrittig: Verantwortlich ist trotz Beauftragung eines Steuerberaters zuerst einmal derjenige, der die Steuererklärung unterschreibt. Der Steuerpflichtige bestätigt mit seiner Unterschrift, dass seine Angaben vollständig und korrekt sind.
Ist der Steuerpflichtige gezwungen sich selbst zu belasten?
Der Steuerpflichtige würde also gezwungen werden, sich selbst durch eine Anzeige nach § 153 AO zu belasten, Nach Ansicht des Erlasses bedarf in diesen Fällen keiner Selbstanzeige. Fraglich ist, ob die Strafgerichte, die nicht an den Erlass gebunden sind, dem folgen werden.
Ist eine Steuererklärung nachträglich unrichtig?
In der Alternative des § 153 Abs. 2 AO ist eine Berichtigungspflicht für den Fall normiert, dass eine zunächst richtige Steuererklärung nachträglich objektiv unrichtig wird. Auch in diesem Fall liegt dann keine Steuerhinterziehung oder leichtfertige Steuerverkürzung vor, wenn der Steuerpflichtige seiner Anzeigepflicht unverzüglich nachkommt.
Ist die Steuererklärung immer noch nicht abgegeben?
Wer seine Steuererklärung trotz gegebenenfalls mehrmaliger Aufforderung immer noch nicht abgibt, der bekommt ein Zwangsgeld angedroht. Sollte man dann wieder nicht tätig werden, setzt das Finanzamt das Zwangsgeld fest. Allerspätestens jetzt sollte man seiner Pflicht nachkommen und die Steuerunterlagen einreichen.
Ist es bei falschen Angaben eine Straftat?
Generell ist gut zu wissen, dass es sich bei falschen Angaben des Steuerpflichtigen erst um eine Straftat handelt, wenn sie auf nachweisbarer Vorsätzlichkeit beruhen und Sie diese nicht anzeigen, nachdem Sie die falschen Angaben entdeckt haben. Isabell Tonnius / Redaktion finanzen.net