Kann ihr Nachbar den Zaun auf der Grundstücksgrenze beseitigen?
Steht Ihr Zaun mit 2,00m Höhe direkt auf der Grundstücksgrenze, kann Ihr Nachbar Anzeige erstatten und der Staat wird Sie auffordern, den Zaun wieder zu beseitigen. Aber: Ihr Nachbar muss das nicht tun! Ist er mit Ihrer Einzäunung einverstanden, kann er auch höhere Zäune von Ihnen tolerieren, ohne aktiv werden zu müssen.
Ist der Zaun mit dem Nachbarn gebaut?
Wird der Zaun mit dem Einverständnis des Nachbarn auch auf seinem Grundstück gebaut, so sind beide zur Nutzung berechtigt und auch beide zum gemeinsamen Unterhalt, wie Streicharbeiten oder Reparaturen, verpflichtet (§ 921 BGB). Ohne der Zustimmung des Anderen ist aber eine Veränderung oder gar Beseitigung der Zaunanlage nicht erlaubt.
Ist es erlaubt einen Zaun zu bauen?
Je nach Bundesland und Kommune können die Regelungen unterschiedlich ausfallen. Außerorts in der freien Landschaft ist es nicht erlaubt einfach so einen Zaun zu bauen – hier ist es aufgrund naturschutzrechtlichen Bestimmungen verboten. Bei Wohnungseigentumsanlagen müssen alle anderen Eigentümer bei der Errichtung der Zaunanlage zustimmen. 2.
Wie kann man einen Zaun entlang der eigenen Grenze errichten?
Grundsätzlich kann man einen Zaun ohne Abstand entlang der eigenen Grenze zum Nachbarn errichten. Wichtig ist, dass der Zaun die Grenze nicht überschreitet, da es sich sonst um eine Grenzeinrichtung handelt, die das Einverständnis des Nachbarn erfordert (vgl. § 921 BGB).
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Wie sicher ist ein Zaun zur eigenen Gartengestaltung?
Fast ebenso sicher wie der Rasen, gehört ein Zaun zur eigenen Gartengestaltung dazu. Er verhindert, dass Unbefugte das eigene Grundstück betreten und schützt die Privatsphäre.
Was kommt es beim Errichten von Zäunen an?
Beim Errichten von Zäunen als eine Art „tote“ Einfriedung kommt es mitunter nicht nur auf nachbarrechtliche Vorschriften an, sondern auch auf baurechtliche: Denn per Definitionem handelt es sich dabei um sogenannte bauliche Anlagen. Zaun auf Grundstücksgrenze: Das müssen Sie beachten!
Wie sollten sie sich vor der Errichtung eines Zauns einig sein?
Vor der Errichtung eines Zauns an der Grundstücksgrenze sollten Sie am besten in allen Punkten mit dem Nachbarn einig sein. Erkundigen Sie sich darüber hinaus aber unbedingt noch beim zuständigen Bauamt, welche Bestimmungen aktuell für ihr Bundesland gelten. Wenn eine Einfriedungspflicht besteht, muss vom Nachbarn keine Zustimmung eingeholt werden.