FAQ

Wer kann einen Testamentsvollstrecker einsetzen?

Wer kann einen Testamentsvollstrecker einsetzen?

Grundsätzlich kann man jede beliebige Person oder Institution als Testamentsvollstrecker einsetzen – auch einen der Erben. Jeder Erbe hat allerdings ein Eigeninteresse. In der Regel fehlt ihnen auch das fachliche Wissen, das vor allem bei komplexen Familien- und Vermögensverhältnissen notwendig ist.

Ist ein Testamentsvollstrecker vorgeschrieben?

Pflicht des Testamentsvollstreckers zur ordnungsgemäßen Verwaltung↑ Der Testamentsvollstrecker ist zur ordnungsmäßigen Verwaltung des Nachlasses verpflichtet, § 2216 (1) BGB. Hierbei sind nicht geringe Anforderungen zu stellen (vgl. BGH, NJW 1959, 1820 [1821]).

Wie kann der Treuhandvertrag beendet werden?

In aller Regel kann der Treuhandvertrag über eine Kündigungserklärung ohne lange Fristen beendet werden. Der Treuhänder sollte sicherstellen, dass der Treuhandvertrag über einen sicheren Mechanismus verfügt, der die Anteilsübertragung nach Vertragsende sicherstellt (Anteilsübertragung an Treugeber oder an vom Treugeber benannten Dritten).

Wie hat der Treuhandvertrag Zugriff auf die Gesellschaft?

Der Treugeber hat mittelbar über den Treuhandvertrag Zugriffsrechte auf die Gesellschaft, ohne dass er selbst Gesellschafter ist. Für eine unverbindliche Anfrage kontaktieren Sie bitte direkt telefonisch oder per E-Mail einen unserer Ansprechpartner oder nutzen Sie das Kontaktformular am Ende dieser Seite.

Was sind wesentliche Regelungskomplexe eines Treuhandvertrages?

Weiterer wesentlicher Regelungskomplex eines Treuhandvertrages sind die Pflichten des Treuhänders betreffend die Art und Weise der Ausübung der durch die gesellschaftsrechtliche Beteiligung vermittelten Rechte. Grundsätzlich unterliegt der Treuhänder bei sämtlichen Handlungen betreffend die Beteiligung den Weisungen des Treugebers.

Welche Haftungsrisiken ergeben sich für den Treuhänder?

Hieraus ergibt sich für den Treuhänder eine Reihe von Haftungsrisiken. So übt der Treuhänder als formeller Gesellschafter in der Gesellschafterversammlung bzw. bei Gesellschafterbeschlüssen das aus der Beteiligung entstehende Stimmrecht aus.

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