Wann ist jemand voll erwerbsgemindert?
Voll erwerbsgemindert bedeutet: Sie können aufgrund einer Krankheit oder einer Behinderung auf nicht absehbare Zeit nur noch weniger als drei Stunden täglich auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt tätig sein. Dauerhaft ist dieser Zustand, wenn unwahrscheinlich ist, dass die verminderte Erwerbsfähigkeit behoben werden kann.
Wer prüft Erwerbsfähigkeit?
(1) Die Agentur für Arbeit stellt fest, ob die oder der Arbeitsuchende erwerbsfähig ist. Grundsätzlich ist von der Erwerbsfähigkeit der oder des Arbeitsuchenden auszugehen.
Welche Sozialhilfe steht mir zu?
Die Höhe der Sozialhilfe richtet sich unter anderem nach dem Regelbedarf, der für Erwachsene zwischen 345 und 432 Euro liegt, dem Bedarf für Unterkunft, dem Bedarf für Heizung und weiteren Bedarfssätzen. So wird beispielsweise für Alleinerziehende oder Menschen mit Behinderung ein Mehrbedarf einkalkuliert.
Wie viel Geld gibt es vom Sozialamt?
Das Sozialamt zahlt für Personen, die nicht gesetzlich oder privat versichert sind, die medizinische Versorgung. Unter anderem zahlt das Sozialamt auch Hilfen zur Weiterführung des Haushalts, die Altenhilfe, Blindenhilfe und Bestattungskosten.
Was waren die Ausgaben für die Hilfe zum Lebensunterhalt?
Euro für die Hilfe zum Lebensunterhalt ausgegeben wurde, reduzierten sich die Ausgaben danach deutlich. 2006 waren es noch 1,065 Mrd. Euro. Dies entspricht einem Rückgang des Anteils an allen Sozialhilfeausgaben von knapp 38 % auf 5,2 %.
Wie entschied das Gericht die Hilfe zum Lebensunterhalt zu gewähren?
Gleichzeitig entschied das Gericht aber, dass zum Zweck der Sicherstellung des soziokulturellen Existenzminimums Hilfe zum Lebensunterhalt zu gewähren ist, wenn ein verfestigter Aufenthalt in Deutschland vorliegt, was frühestens nach sechs Monaten der Fall ist.
Wie kann das Sozialamt den Lebensunterhalt einschränken?
Hier kann das Sozialamt allerdings nach § 26 SGB XII die Leistung auf das „zum Lebensunterhalt Unerlässliche“ einschränken; in der Praxis wird eine Kürzung des Regelsatzes um 20 bis 30 Prozent vorgenommen. Die unterhaltspflichtigen Angehörigen (Eltern und Kinder)…
Wie ist der Regelbedarf für Hilfe zum Lebensunterhalt geregelt?
Der Regelbedarf für Bezieher von Hilfe zum Lebensunterhalt ist in § 27a SGB XII geregelt und ergibt sich konkret aus den im Regelbedarfs-Ermittlungsgesetz festgelegten Regelbedarfsstufen.