Warum ist die gesetzliche Erbfolge kurz erklärt?
Die gesetzliche Erbfolge kurz erklärt. Das heißt also: Ist wenigstens ein Kind, Enkel oder Urenkel vorhanden, erbt dieser Abkömmling und schließt alle anderen potenziellen Erben aus (sofern er nicht enterbt wurde – dann steht ihm oder ihr aber wiederum ein Pflichtteilsanspruch zu).
Wann muss die Hälfte der Erbschaft herausgegeben werden?
Erst ab der Wohlverhaltensphase, muss nur noch die Hälfte der Erbschaft herausgegeben werden. (Es muss also immer daran gedacht werden, dass bei Ausschlagung der Erbschaft, die nächsten Abkömmlinge oder Verwandten erben und somit auch Schulden erben können.
Was schließt ein Kind von der Erbfolge aus?
Ein zum Zeitpunkt des Erbfalls lebendes Kind schließt alle durch ihn mit dem Erblasser verwandten Abkömmlinge (also die Enkel, Urenkel) von der Erbfolge aus.
Hat jeder gesetzliche Erbe einen höheren Erbteil?
Jeder gesetzliche Erbe hat seit 2010 einen Anspruch auf einen höheren Erbteil, wenn er den Erblasser gepflegt hat. Auch dann, wenn er nicht auf eine berufliche Tätigkeit verzichten musste, um diese Pflegeleistungen erbringen zu können.
https://www.youtube.com/watch?v=2cCwkaRArdA
Welche gesetzliche Erbfolge hat ein Testament?
Ohne ein Testament gilt die gesetzliche Erbfolge. Sie ist im Bürgerlichen Gesetzbuch festgelegt und verteilt das Vermögen streng schematisch. Ehe- und eingetragene Lebenspartner haben zwar ein spezielles gesetzliches Erbrecht. Daneben erben aber auch Kinder, Enkel oder Urenkel.
Warum treten die Geschwister an die Stelle des verstorbenen Bruders und Erben statt?
Hatten die Geschwister Kinder (d. h. die Neffen oder Nichten des Erblassers), treten diese an die Stelle des verstorbenen Bruders bzw. der verstorbenen Schwester und erben stattdessen. Der Grund dafür: Der Stamm des verstorbenen Geschwisterteils setzt sich in dessen Kind fort, ist also sozusagen noch nicht „ausgestorben“, sondern erbberechtigt.
Welche Lebenspartner haben ein gesetzliches Erbrecht?
Ehe- und eingetragene Lebenspartner haben zwar ein spezielles gesetzliches Erbrecht. Daneben erben aber auch Kinder, Enkel oder Urenkel. Gibt es keine, kommen als Erben sogar die eigenen Eltern oder Geschwister in Betracht – je nach Familienkonstellation.