Was machen Bürgschaftsbanken?
Die Bürgschaft ist als ein Vertrag zwischen einem Gläubiger und dem Bürgen definiert, bei dem der Bürge für einen Schuldner haftet. Aufgabe und Geschäftsziel einer Bürgschaftsbank besteht darin, gegenüber Kreditinstituten Bürgschaften für die genannte Zielgruppe zu übernehmen.
Welche Bürgschaften verlangen Banken?
2. Braucht die Bank wirklich eine Bürgschaft? In der Tat: Viele Banken verlangen für Kredite grundsätzlich eine Gesellschafter- oder eine Ehegatten-Bürgschaft, meist zusätzlich zu anderen Sicherheiten.
Wer übernimmt Bürgschaften?
Eine Bürgschaft übernimmt entweder eine Bank oder eine Versicherung, welche dann als Bürge fungiert. Sie stellt damit einem Dritten ihre eigene Kreditwürdigkeit zur Verfügung, damit dieser eine Garantie für die Erfüllung von Leistungen oder Zahlungen bieten kann, die meist von Auftraggebern gefordert werden.
Wie spricht man von einem Darlehen?
Dabei spricht man gerne von einem Kredit oder auch von einem Darlehen, welche von Kreditinstituten (Banken und Bausparkassen in Österreich) oder Leasinggesellschaften vergeben werden. Das Darlehen ist aber nur eine Unterform des Kredites. Die dazugehörigen Vereinbarungen werden in einem Kredit- oder Darlehensvertrag festgehalten.
Welche Punkte sollten sie beachten für ein privates Darlehen?
Rechtssicherheit gibt es nur durch einen schriftlichen Vertrag. In dem Dokument für ein privates Darlehen sollten Sie mindestens die folgenden Punkte regeln: Kreditsumme: Halten Sie genau fest, welche Summe der Kreditnehmer erhält. So schließen Sie nachträgliche Nachforderungen aus.
Was ist das Entgelt für ein Darlehen?
Als Entgelt für das Darlehen werden nicht wie üblich Zinsen vereinbart, sondern ein bestimmter Anteil am Gewinn oder am Umsatz eines Unternehmens. Bei dieser Form des Darlehens liegt der Schwerpunkt in erster Linie auf der Gewinnbeteiligung, wobei jedoch trotzdem Zinsen vereinbart werden können.
Wie kann ein Darlehen vergeben werden?
Dieses wird in aller Regel von einem Kreditinstitut vergeben, kann aber auch von einer Privat- bzw. juristischen Person vergeben werden. Bei diesem Darlehen steht die Immobilie der Bank als Sicherheit zur Verfügung.