Wie ist die Entgegennahme des Widerspruchs zuständig?
Für die Entgegennahme des Widerspruchs ist die Behörde zuständig, die den Verwaltungsakt erlassen hat (Ausgangsbehörde). Hinweis: Die genaue Bezeichnung und die Anschrift der Behörde, bei der Sie Widerspruch einlegen müssen, entnehmen Sie der Rechtsbehelfsbelehrung.
Welche Angaben sollte ein Widerspruchsschreiben enthalten?
Ihr Widerspruchsschreiben sollte die folgenden Angaben enthalten: Ihr Name Ihre Adresse Ihre Telefonnummer Datum des Widerspruchs Adresse der Behörde, an die sich der Widerspruch richtet Datum und Geschäftszeichen oder Aktenzeichen des Bescheids, gegen den Sie Widerspruch einlegen Erklärung, dass Sie Widerspruch einlegen
Wie können sie ihren Widerspruch erheben?
Sie können Ihren Widerspruch schriftlich mit eigenhändig unterschriebenem Schreiben einlegen oder ihn direkt bei der Ausgangsbehörde zur Niederschrift mündlich vortragen. Außerdem können Sie Ihren Widerspruch auch in elektronischer Form erheben.
Wann kann der Betroffene Widerspruch einreichen?
Braucht der Betroffene etwas mehr Zeit, um plausible Argumente zusammenzutragen, kann er zunächst nur Widerspruch einlegen. So wahrt er die Frist. Die Begründung kann er dann in einem zweiten Brief nachreichen. In der Rechtsbehelfsbelehrung steht, in welcher Form der Widerspruch eingereicht werden kann.
Wie lange dauert ein Widerspruchsbescheid?
In der Regel liegt die Frist bei vier Wochen, kann aber auch bis zu drei Monate betragen. Sollten Sie nach dieser Zeit noch keinen Bescheid erhalten haben, sollten Sie dort erst einmal nachfragen. Informieren Sie sich über Ihr Verfahren und legen Sie falls notwendig noch einmal Widerspruch ein.
Wie kann ich Widerspruch gegen einen Verwaltungsbescheid einlegen?
Widerspruch gegen einen Verwaltungsakt (Bescheid) einlegen. Sind Sie mit einem Verwaltungsakt (Bescheid) einer Behörde inhaltlich und im Ergebnis nicht einverstanden, können Sie gegen diesen in der Regel Widerspruch einlegen. Hinweis: Bei Gericht können Sie grundsätzlich erst dann klagen, wenn Sie einen Widerspruchsbescheid erhalten haben,…