Wie lange wird die Rente nach dem Tod überbrückt?
3 Monate Rente nach dem Tod: Überbrückungszahlungen In den ersten drei Monaten nach dem Sterbefall erhält der Ehepartner des Verstorbenen seine Rente in voller Höhe. Mit dieser Zahlung soll die Zeit nach dem Sterbefall überbrückt werden.
Wie wird die Zahlung bei der Rentenstelle eingestellt?
Nach der Todesmeldung durch die Einwohnermeldeämter der Städte und Gemeinden an den Deutschen Post AG – RENTEN SERVICE wird die Zahlung in der Regel eingestellt. Gehen jedoch auf dem Konto des Verstorbenen weitere Zahlungen ein, etwa weil die Meldung nicht rechtzeitig bei der Rentenstelle eintraf,…
Wann endet die April-Rente?
Die Rente endet mit Ende des Monats, in dem der Berechtigte verstorben ist. Insofern muss von der April-Rente nichts zurückgezahlt werden, wenn Ihre Mutter im April verstorben ist.
Wann hat die Rente begonnen?
Die Frage ist, wann die Rente begonnen hat. Bei einem Rentenbeginn vor dem 1.4.2004 wurden die Renten monatlich im voraus, danach erst am Ende des Monats nachträglich gezahlt. Im verwaltungsdeutsch bezechnet man dies als „vorschüssig“ bzw. „nachschüssig“.
Wann wird die Rentenzahlung eingestellt?
Rentenzahlung nach Tod wird eingestellt. Ein Rentenanspruch erlischt am Monatsletzten des Monats, in dem ein Berechtigter stirbt. und Gemeinden an den Deutschen Post AG – RENTEN SERVICE wird die Zahlung in der Regel eingestellt.
Wie hoch wird die Hinterbliebenenrente angerechnet?
In den ersten drei Monaten nach dem Tod erhält der Hinterbliebene die Witwen- oder Witwerrente in Höhe der monatlichen Altersrente des Verstorbenen – unabhängig davon, wie hoch dessen eigenes Einkommen in diesem sogenannten Sterbevierteljahr ist. Im Anschluss wird das Nettoeinkommen auf die Hinterbliebenenrente angerechnet.
Wann erlischt ein Rentenanspruch?
Ein Rentenanspruch erlischt am Monatsletzten des Monats, in dem ein Berechtigter stirbt. Nach der Todesmeldung durch die Einwohnermeldeämter der Städte. und Gemeinden an den Deutschen Post AG – RENTEN SERVICE wird die Zahlung in der Regel eingestellt.
Ist der Verstorbene bereits Rentenbezieher?
Vorschusszahlung. War der Verstorbene bereits Rentenbezieher, dann zahlt die gesetzliche Rentenversicherung die komplette Rente des Sterbevierteljahrs auf Antrag als Vorschuss aus. Dieser „Vorschuss“ kann bei jeder Postfiliale beantragt werden – und zwar innerhalb von 30 Tagen nach dem Todesfall.
Hat der oder die Verstorbene noch keine Altersrente erhalten?
Sterbevierteljahr. Hat der oder die Verstorbene noch keine Altersrente erhalten, wird ab dem Todestag bis zum Ende des dritten Monats nach dem Tod eine Rente in der Höhe seiner oder ihrer (potenziellen) Erwerbsminderungsrente gezahlt.
Ist der Rentenbezieher verheiratet?
War der Rentenbezieher verheiratet, kann der Ehegatte einen Antrag auf Hinterbliebenenrente stellen, diese Rente beginnt dann mit dem Folgemonat nach Tod. Die Rente wird vom Rentenservice der Deutschen Post AG ausgezahlt.