Wann muss die Schwerbehindertenvertretung beteiligt werden?
Bei Versetzungen und Kündigungen eines schwerbehinderten Arbeitnehmers muss der Arbeitgeber die Schwerbehindertenvertretung beteiligen. Das gleiche gilt für Menschen mit Behinderung, die das Arbeitsamt auf Antrag mit schwerbehinderten Personen gleichgestellt hat.
Bei welchen Maßnahmen ist die Schwerbehindertenvertretung zu beteiligen?
Teilnahmerecht: Die Schwerbehindertenvertretung hat das Recht, an allen Sitzungen des Betriebsrats oder des Personalrats und deren Ausschüssen sowie des Arbeitsschutzausschusses beratend teilzunehmen: Sie kann beantragen, Angelegenheiten, die einzelne schwerbehinderte Menschen oder schwerbehinderte Menschen als Gruppe …
Welche Rechte hat die Behindertenvertrauensperson?
Im Besonderen hat die Behindertenvertrauensperson (StellvertreterInnen) das Recht, die Einhaltung der Bestimmungen des Behinderteneinstellungsgesetzes zu überwachen. Sie hat wahrgenommene Mängel dem Betriebsrat und dem Betriebsinhaber mitzuteilen.
Was ist der Grad der Behinderung?
Ärztliche Sachverständige stellen dann den sogenannten „Grad der Behinderung“ fest. Dieser Wert hat nichts mit der Ursache Ihrer Behinderung, dem ausgeübten Beruf oder auch Ihrer konkreten Leistungsfähigkeit zu tun. Für eine Begünstigung muss ein Grad der Behinderung von mindestens 50% festgestellt werden.
Wie lange dauert die Tätigkeit der Behindertenvertrauensperson?
Die Tätigkeitsdauer der Behindertenvertrauensperson (BVP) beträgt wie die des Betriebsrates 4 Jahre bzw. bei Neukonstituierungen nach dem 31.12.2016 5 Jahre.
Was ist das Behinderteneinstellungsgesetz?
Das Behinderteneinstellungsgesetz schützt behinderte Menschen auch vor Diskriminierung in der Arbeitswelt. Der Schutz gilt für körperlich, geistig, psychisch behinderte oder sinnesbehinderte Menschen. Wichtig: Geschützt sind nicht nur begünstigte Behinderte, sondern alle Menschen mit Behinderung.